Übersetzungsbüro Nürnberg
Das Übersetzungsbüro Nürnberg ✓ Beglaubigte Übersetzung Nürnberg.
Ihre Übersetzer für Nürnberg.
Kostenloses Angebot ⭒ Faire Preise ⭒ Geprüfte Qualität
Termine vor Ort nur nach Vereinbarung!
Privatkunden bekommen bei uns beglaubigte Übersetzungen, vom Amt akzeptiert - mit Stempel und rechtsgültig.
Firmenkunden in Nürnberg erhalten Fachübersetzungen in den Bereichen Technik, Wirtschaft und vor allem Recht.
Wir arbeiten für die bayerischen Gerichte, Ämter und Notare - genauso wie für Universitäten, Hochschulen oder Vereine. Unser Übersetzungsbüro Nürnberg hat mittlerweile über 350 Fachübersetzer, Diplom-Übersetzer und gerichtlich beeidigte / vereidigte Urkundenübersetzer und arbeitet in rund 50 Sprachen und zahlreichen Fachgebieten.
Das Übersetzernetzwerk Nürnberg
Frankenstraße 152
90461 Nürnberg
Telefon: 0911 / 14 87 95 41
E-Mail:
Nürnberg ist nach München die größte Stadt Bayerns — und wer hier lebt, arbeitet oder zuzieht, hat es früher oder später mit einer Behörde zu tun, die ein übersetztes Dokument verlangt. Die Ausländerbehörde, das Standesamt, ein Notar oder ein Gericht: Überall dort gilt, dass eine einfache Übersetzung nicht ausreicht. Was zählt, ist die beglaubigte Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer — und die Regeln dafür sind in Nürnberg sehr präzise.
Nicht jeder, der Sprachen beherrscht, darf offiziell beglaubigen. In Bayern gilt: nur wer beim zuständigen Landgericht vereidigt wurde, darf Dokumente mit einer Übersetzungsbeglaubigung versehen, die von Behörden anerkannt wird. In Nürnberg ist das das Landgericht Nürnberg-Fürth in der Fürther Straße 110 (email:
Unsere Übersetzer, die für die Region Nürnberg-Fürth arbeiten, sind am Landgericht Nürnberg-Fürth öffentlich bestellt und beeidigt. Ihre Beglaubigungen werden von allen bayerischen Behörden, Gerichten und Notaren anerkannt. Im Zuge des §142 ZPO sind per se alle Übersetzer von allen Landgerichten in allen anderen Bundesländern anzuerkennen. Die Beglaubigung gilt also bundesweit!
Wer ein deutsches Dokument ins Ausland bringen will — für eine Eheschließung, eine Einbürgerung oder einen Bildungsabschluss — braucht häufig zusätzlich zur Übersetzung eine Apostille. Dabei ist die Zuständigkeit in Nürnberg aufgeteilt, was oft für Verwirrung sorgt:
Für Urkunden kommunaler Behörden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen): zuständig ist die Regierung von Mittelfranken in Ansbach. Die Apostille-Stelle ist unter
Für Dokumente des Amtsgerichts Nürnberg (z.B. Scheidungsbeschlüsse): zuständig ist das Amtsgericht Nürnberg selbst — nicht das Landgericht.
Für Urkunden von Notaren und vom Landgericht (sowie beglaubigte Übersetzungen unserer vereidigten Übersetzer): zuständig ist das Landgericht Nürnberg-Fürth, Apostille/Legalisation, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg. Anträge können dort nur schriftlich eingereicht werden; die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis vier Arbeitstage zuzüglich Postlaufzeit.
Die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg ist an zwei Standorten erreichbar: für allgemeine Ausländerangelegenheiten im Einwohneramt in der Hirschelgasse 32 (Ebene 1 und 3), für weitere Vorgänge in der Regensburger Straße 231. Termine sind ausschließlich über das städtische Service-Portal „Mein Nürnberg" zu buchen — ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Wer zum Termin kommt, sollte alle fremdsprachigen Dokumente bereits in beglaubigter Übersetzung mitbringen. Erfahrungsgemäß sind es vor allem Geburtsurkunden, ausländische Schul- und Hochschulzeugnisse, Heiratsurkunden sowie behördliche Bescheinigungen, die in Nürnberger Ämtern regelmäßig als beglaubigte Übersetzung verlangt werden.
Nürnberg ist nicht nur eine der ältesten Handelsstädte Deutschlands — die Stadt ist bis heute ein bedeutender Wirtschafts- und Messestandort. Die Messe Nürnberg zieht jährlich internationale Besucher und Aussteller an, darunter zu Veranstaltungen wie der Spielwarenmesse, der biofach oder der it-sa. Dazu kommen Unternehmen aus der Elektroindustrie, dem Maschinenbau und der Medizintechnik — Branchen, in denen technische Fachübersetzungen, Vertragsdokumente auf Englisch oder Chinesisch und mehrsprachige Produktunterlagen zum Alltag gehören.
Für Firmen, die in Nürnberg produzieren oder handeln und international tätig sind, bieten wir neben beglaubigten Übersetzungen auch Fachübersetzungen in den Bereichen Recht, Technik und Wirtschaft an — in rund 50 Sprachen und mit Übersetzern, die nicht nur Sprache, sondern auch die jeweilige Fachmaterie kennen.
Der Preis einer beglaubigten Übersetzung oder Fachübersetzung berechnet sich entweder nach Zeile oder nach Wort. Hinzu kommen Fachgebiet, Sprachkombination, Umfang, Lieferfrist und Format. Konkrete Preise bzgl. Ihrer Übersetzung können wir Ihnen gerne nach Durchsicht des zu übersetzenden Textes nennen. Hierzu senden Sie den zu übersetzenden Text einfach per Mail an:
oder laden diesen über unsere Online-Anfrage hoch.
Das Angebot ist für Sie unverbindlich und kostenlos!
Die Stadt Nürnberg ist nach München die größte Stadt in Bayern. Nürnberg liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken und bildet im "inoffiziellen" Gebiet Franken die größte Stadt mit rund 520.000 Einwohnern. Gemeinsam mit den benachbarten Städten Erlangen, Fürth und Schwabach kommt der Großraum Nürnberg auf stolze 800.000 Einwohner und kann so eine der 3 sogenannten Metropolregionen Bayerns bilden.
In Nürnberg gibt es zahlreiche Hochschuleinrichtungen - darunter die Friedrich-Alexander Unvierstät Erlangen-Nürnberg, die mit knapp 40.000 Studierenden eine der größten Hochschulen in Bayern ist. Auch für die Technische Hochschule und die Musikhochschule ist Nürnberg weit über seine Stadtgrenzen hinaus bekannt.
Verkehrsgünstig gelegen bietet Nürnberg nach München den zweitgrößten Flughafen des Bundeslandes Bayern. Der Albrecht-Dürer-Flughafen konnte im Jahr 2019 ein Fluggastaufkommen von 4.111.670 Passagieren bei 61.456 Flugbewegungen verzeichnen. Die geflogene Fracht belief sich 2019 auf 7.179 Tonnen. Insgesamt sind 1.088 Mitarbeiter am Airport in Nürnberg beschäftigt.
Als Touristenziel erfreut sich Nürnberg seit vielen Jahren zunehmender Beliebtheit. Der Christkindlesmarkt ist der wohl bekannteste Weihnachtsmarkt weltweit und zieht jährlich hunderttausende Romantiker und Lebkuchenliebhaber an.
Ihre Übersetzer in Nürnberg
Spanien und Lateinamerika-Freak mit einer Vorliebe für Tapas und Texte
Fuchst sich akribisch in jedes Thema hinein und ist seit vielen, vielen Jahren eine starke Stütze im Team
Vom ersten Tag an dabei. Knackt jeden juristischen Fachtext. Kein Layout ist ihr zu schwer
'No Denglish' ist sein Motto. Malt gerne Acrylbilder, liebt guten Rotwein und hört US-Podcasts
Beherrscherin juristischer Texte und Liebhaberin von Kunst und Kultur - was liegt hier also näher als ein Selbstbildnis in Schwarzweiß
Löst jedes Problem analytisch und hat immer auch Lösung B parat.
Wichtigstes Buch für seine berufliche Laufbahn ist Robert I. Suttons "The no asshole rule"
Vielfältig einsetzbar: im Wasser, für Postdienstleistungen, im Hochgebirge, im Schnee. Geländegängig.
Liebt Literatur, Musik, Gärtnern und Kochen.
Niederländischer Berliner in Malta.
Reiseverrückt, liebt fremde Kulturen und gutes Essen, will alle Länder der Welt bereisen
Kann Zink spielen (googelt es mal!)
Liebt Jugendstil-Architektur
Naturliebhaber aus Mittelerde, bodenständig und reiseverrückt. Hat in Taipeh, Jakarta und Bonn studiert.
Liebt ihren Beruf und übersetzt am liebsten juristische Texte, ist aber auch gerne mal sprachlos im Weltall unterwegs – per Teleskop.
Gründer und Vorsitzender eines Triathlon-Vereins (Kölner Triathlon-Team 01)
Hat selbst 8 Mal den Ironman gefinisht (mit Dickkopf, nicht mit Talent).
Promoviert in Rechtslinguistik und ist schon viele Jahre im Team verantwortlich für polnische Übersetzungen - auch bei Gericht.
Man weiß noch nicht abschließend, ob sie oder Jörn am hundeverrücktesten ist:-)
Sprachtalent, Grammatikliebhaber, findet Entspannung und Glück beim Tauchen und Schnorcheln.
Ist schon seit über 15 Jahren nicht mehr wegzudenken aus unserer Übersetzer-Familie.
Liebt Sprachen, reist gerne durch Frankreich und entspannt bei Gartenarbeit und Büchern über Kunst der frühen Neuzeit.
Very British;-)
Spielt gerne Schach, liebt es draußen in der Natur zu sein und verbringt gerne Zeit mit lieben Menschen.
Seit über 15 Jahren ganz vorne mit dabei in unserer Übersetzer-Truppe.
Leidenschaftlicher Zeichner und Maler. Norddeutscher mit türkischen Wurzeln.
Sportbegeisterter Ernährungs- und Medizinexperte.
Immer auf der Suche nach der nächsten (nicht nur sportlichen) Herausforderung
EXPERT PRÈS LA COUR D’APPEL
Liebt ihre Muttersprache und Katzen
Ist in beiden Sprachwelten zuhause und schon weit über 10 Jahre hauptsächlich verantwortlich für beglaubigte Übersetzungen Ungarisch-Deutsch
Unser australischer Easy Rider - kriegt jeden Rechtstext klein!
Liebt ihre Heimat Australien, Motorradfahren, ihre Katzen und Tauchen.
Liebt die Pfalz und das Reisen - nah und fern. Regelmäßig anzutreffen in Namibia, Botswana, Zimbabwe und natürlich Frankreich. Fan englischer Krimis.
Wer in der Metropolregion Nürnberg studiert, bewegt sich in einem der größten Hochschulräume Bayerns. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) gehört mit rund 40.000 Studierenden zu den größten Universitäten des Landes und unterhält Kontakte zu etwa 500 Partnerhochschulen weltweit. Dazu kommen die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, die Hochschule für Musik Nürnberg und weitere Einrichtungen — zusammen bilden sie eine Hochschullandschaft, in der Internationalität keine Ausnahme, sondern Alltag ist.
Und genau dieser Alltag bringt einen konkreten Bedarf mit sich: beglaubigte Übersetzungen. In zwei Richtungen. Unsere beglaubigten Übersetzungen können Sie im Ausland verwenden.
Die FAU schreibt es in ihrer Zulassungsordnung klar: Ausländische Schulabschlusszeugnisse und Studiennachweise müssen — sofern sie nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind — in amtlich beglaubigter Kopie und mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden. Wer das nicht beachtet oder eine Übersetzung von jemandem einreicht, der nicht vereidigt ist, wird vom Verfahren ausgeschlossen. Kein Einzelfall: Erfahrungsgemäß scheitern Bewerbungen nicht an den Noten, sondern an formal falschen Unterlagen.
Das gilt entsprechend für die TH Nürnberg. Auch dort verlangt die Zeugnisanerkennung für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland eine vereidigte Übersetzung — bei Bewerbungen aus China, Indien und Vietnam kommt zusätzlich ein APS-Prüfzertifikat hinzu.
Wir kennen die Anforderungen beider Hochschulen und übersetzen Abiturzeugnisse, Diplome, Transcript of Records und Bescheinigungen aller Art fristgerecht — auf Wunsch auch im Expressverfahren, wenn der Bewerbungsschluss näher rückt als gedacht.
Auch in die andere Richtung läuft viel. FAU-Studierende, die ein Erasmus-Semester in Spanien, Portugal oder Polen verbringen, brauchen häufig ihre deutschen Zeugnisse und Immatrikulationsbescheinigungen in der jeweiligen Landessprache — beglaubigt, nicht nur übersetzt. Wer nach dem Studium im Ausland arbeiten oder dort einen Masterplatz bewerben möchte, benötigt oft eine beglaubigte Übersetzung des Bachelorabschlusses, die im Zielland als rechtsgültiger Nachweis akzeptiert wird.
Gerade für Nürnberger Absolventinnen und Absolventen, die in die Wirtschaft, in internationale Konzerne oder in die Forschung wechseln, ist das ein häufiger Schritt — einer, bei dem es auf Genauigkeit und Terminologie ankommt. Eine Übersetzung, die akademische Grade falsch wiedergibt oder das Notensystem nicht erläutert, nützt im Ausland wenig.
Sowohl die FAU als auch die TH Nürnberg haben feste Bewerbungsfristen — für internationale Studierende liegt der Stichtag für das Wintersemester in der Regel im Mai oder Juni. Wer die Übersetzung zu spät in Auftrag gibt, riskiert, einen ganzen Studienbeginn zu verpassen. Wir empfehlen: Dokumente mindestens drei Wochen vor dem Einreichungstermin bei uns hochladen. Für Standardaufträge ist die Bearbeitungszeit in der Regel drei bis fünf Arbeitstage — bei dringendem Bedarf sprechen Sie uns einfach an.
durch vereidigte / beeidigte / ermächtigte Übersetzer, Geburtsurkunde, Zeugnis, Abitur, Fachabitur, Bachelorurkunde, Masterurkunde, Diplomurkunde, PhD, Scheidungsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung uvm.
Vertragsübersetzung: Mietverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Kaufverträge, Pachtvertrag, Schenkungsvertrag, Leihvertrag, Lizenzvereinbarung, Modelvertrag etc.
Corporate Reporting: Quartalsberichte / Geschäftsberichte, Rechnungslegungsstandards, Letter to the Shareholders, Bilanz, Steuern, Finanzamt, Abgeltungssteuer, Quellensteuer etc.
Fahrzeugtechnik - Kfz, Umwelttechnik, Maschinen- und Anlagenbau, technische Dokumentation, Automobilzulieferer, Elektronik, Mechanik, Industrie etc.
SEO- Übersetzungen, Übersetzung von AdWords, Social Media, Keywords, Google AdSense, Google Search Console, multilinguale Webseiten etc.
Das Übersetzernetzwerk©
Höchste Qualität durch gerichtlich beeidigte Übersetzer
Die Kosten hängen vom Umfang und der gewünschten Sprachkombination ab. Sobald wir Ihre Unterlagen vorliegen haben – gerne digital per E-Mail oder über unser Anfrageformular – erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot. Auf Wunsch auch inklusive Beglaubigung.
Kürzere Dokumente wie Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Führerscheine werden in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen bearbeitet, zuzüglich Versand. Umfangreichere Texte oder seltene Sprachkombinationen benötigen meist etwa 3–4 Werktage. Eine genaue Einschätzung geben wir nach Sichtung der Unterlagen.
Für die Anfertigung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein qualitativ hochwertiges Foto. Wenn jedoch ausdrücklich vermerkt werden soll, dass das Original vorgelegen hat, benötigen wir das physische Dokument.
Leider nein. Aufgrund der Vielzahl an Aufträgen bieten wir keine persönliche Abholung an. Beglaubigte Übersetzungen senden wir zuverlässig per Post oder Kurier. Nicht beglaubigte Varianten erhalten Sie bequem per E-Mail.
Unser Übersetzungsbüro in Nürnberg arbeitet mit erfahrenen Fachübersetzern für zahlreiche Sprachen, darunter:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele weitere.
Ja. Unsere Übersetzer sind vereidigt und befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Diese werden von Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen anerkannt und sind für amtliche Zwecke rechtsgültig.
Nein. Notare dürfen keine Übersetzungen beglaubigen. Diese Berechtigung haben ausschließlich gerichtlich ermächtigte Übersetzer – wie wir. Notare können lediglich Dokumente oder Kopien beglaubigen, nicht aber Übersetzungen.
Ja, auf Wunsch können wir für unsere Übersetzungen eine Apostille oder Legalisation organisieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das übersetzte Dokument im Ausland verwendet werden soll.
Bitte beachten Sie: Deutsche Gerichte stellen Apostillen für Urkunden aus, die für den internationalen Gebrauch bestimmt sind. Für ausländische Dokumente, die in Deutschland genutzt werden sollen, muss die Apostille im Herkunftsland beantragt werden.
Nein, wir konzentrieren uns ausschließlich auf schriftliche Übersetzungen. Wenn Sie eine mündliche Sprachübertragung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Dolmetscher. Kurz gesagt: Übersetzer arbeiten schriftlich, Dolmetscher mündlich.