Was kostet eine Übersetzung bei unserem Übersetzungsdienst?
Die Kosten hängen von Umfang und Sprachpaar ab und können variieren. Sobald wir Ihr Dokument vorliegen haben (eingescannte Dokumente digital per E-Mail oder über unser Website Formular), erhalten Sie ein konkretes Angebot mit einem Kostenvoranschlag für Ihre Übersetzung – auf Wunsch auch beglaubigt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Kürzere Texte und Unterlagen wie Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Führerscheine benötigen in der Regel etwa 2–3 Werktage plus Versandzeit. Umfangreichere Übersetzungen dauern – je nach Sprache – meist ab 3–4 Werktage. Eine genaue Einschätzung können wir erst nach Sichtung der Dokumente geben.
Muss das Original vorgelegt werden?
Für die Erstellung genügt uns in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein qualitativ hochwertiges Foto des Originals. Soll auf der Übersetzung ausdrücklich vermerkt werden, dass das Original vorgelegen hat, benötigen wir das physische Dokument.
Kann ich meine Übersetzung persönlich abholen?
Nein, aufgrund der großen Anzahl an Aufträgen können wir keine persönliche Abholung anbieten. Beglaubigte Übersetzungen senden wir bequem per Post oder Kurier. Nicht beglaubigte Varianten erhalten Sie digital per E-Mail.
Welche Sprachen werden angeboten?
Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Sprachen, darunter:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele weitere.
Sind die Übersetzungen beglaubigt?
Ja. Unsere Übersetzer sind staatlich geprüft, vereidigt und befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Diese werden von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und sind für amtliche Zwecke rechtsgültig.
Wird die Beglaubigung von einem Notar vorgenommen?
Nein, notarielle Beglaubigungen betreffen keine Übersetzungen. Nur gerichtlich ermächtigte Übersetzer – wie wir – dürfen Übersetzungen beglaubigen. Notare dürfen lediglich Kopien von Dokumenten bestätigen.
Können Sie eine Apostille ausstellen?
Ja, auf Wunsch lassen wir für unsere Übersetzungen eine Apostille oder Legalisation anbringen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das übersetzte Dokument für den internationalen Gebrauch bestimmt ist.
Bitte beachten Sie: Deutsche Gerichte erteilen Apostillen für Urkunden, die im Ausland verwendet werden. Für ausländische Dokumente, die in Deutschland benötigt werden, muss die Apostille im Herkunftsland beantragt werden.
Bieten Sie auch mündliche Übersetzungen an?
Nein, wir übernehmen ausschließlich schriftliche Übersetzungen. Für mündliche Sprachübertragungen benötigen Sie einen Dolmetscher. Die Unterscheidung ist einfach: Übersetzer arbeiten schriftlich, Dolmetscher übertragen das gesprochene Wort.
Wie finde ich das beste Übersetzungsbüro in Hamburg?
Oft wird bei Google nach regionalen Anbietern gesucht. Welches Unternehmen dabei die beste Wahl für Ihr Anliegen ist, kann sich durch die angebotenen Leistungen, der Anzahl an positiven Rezensionen oder den günstigsten Preis ergeben.