| Beglaubigte Übersetzung |
Wir fertigen Ihre beglaubigten Übersetzungen an. Garantiert amtlich anerkannt und ausschließlich durch öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer bearbeitet. |
Das Übersetzernetzwerk Bonn
Friedensplatz 16 53111 Bonn
Angebot anfragen
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| Personenstandsurkunden anfordern |
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt des Ortes aus, an dem das Ereignis beurkundet wurde – nicht das Ihres Wohnorts. Für in Bonn beurkundete Ereignisse ist das Standesamt der Bundesstadt Bonn zuständig. |
Standesamt Bonn
Loggia am Stadthaus Thomas-Mann-Straße 4 53111 Bonn Tel. 0228 770
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| Aufenthalt, Einbürgerung & Familiennachzug |
Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Einbürgerung bearbeitet in Bonn das Ausländeramt der Stadt. Ausländische Urkunden reichen Sie dort mit beglaubigter Übersetzung ein. |
Ausländeramt Bonn
Am Propsthof 10 53121 Bonn Tel. 0228 776000
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Apostille / Legalisation (Urkunden vom Standesamt & anderer Behörden) |
Geburts-, Heirats- und andere Verwaltungsurkunden aus Bonn erhalten ihre Apostille bzw. Überbeglaubigung bei der Bezirksregierung Köln. Wichtig: erst die Apostille, dann die Übersetzung – so wird die Apostille gleich mitübersetzt. |
Bezirksregierung Köln
Dezernat 21 / Apostille Zeughausstraße 2–10 50667 Köln
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Apostille / Legalisation (Notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente & Übersetzungen) |
Für Urkunden von Notaren und Gerichten aus dem Bezirk sowie für Übersetzungen ermächtigter Übersetzer ist der Präsident des Landgerichts Bonn zuständig. |
Landgericht Bonn
Wilhelmstraße 21 53111 Bonn
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| Anerkennung ausländischer Zeugnisse |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen stellt für NRW die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fest; mittlere Schulabschlüsse bearbeitet landesweit die Bezirksregierung Köln. Bei Hochschulabschlüssen läuft die Bewertung meist über die ZAB. Zeugnisse, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer. |
Bezirksregierung Düsseldorf – Zeugnisanerkennung
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Zentralstelle (ZAB)
Website ZAB
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| Berufsanerkennung Medizin & Pflege |
Anerkennungsanträge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe bearbeitet in ganz NRW zentral die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster. |
ZAG – Bezirksregierung Münster
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| Berufsanerkennung (Kaufmännisch & Handwerk) |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen prüft für die meisten Industrie- und Handelskammern zentral die IHK FOSA. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer zu Köln zuständig. |
IHK FOSA (Zentralstelle für IHK-Berufe)
Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg
Website IHK FOSA
Handwerkskammer zu Köln
Website HWK
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| Ausländischen Führerschein umschreiben |
Führerscheine aus Staaten außerhalb von EU und EWR schreibt die Führerscheinstelle um – in der Regel nur mit Termin. Verlangt wird eine Übersetzung mit Klassifizierung der Fahrerlaubnisklassen. Die liefern wir beglaubigt. |
Führerscheinstelle Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2 53111 Bonn Tel. 0228 776677
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| Führungszeugnisse |
Führungszeugnisse beantragen Sie online beim Bundesamt für Justiz oder im Bürgerbüro in Bonn. Braucht das Ausland eine Apostille, ist dafür nicht die Bezirksregierung, sondern das Bundesamt für Justiz zuständig. Anschließend übersetzen wir das Dokument in die benötigte Sprache. |
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
Online beantragen
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| Ausländische Urkunden für Behörden in Bonn |
Urkunden aus dem Ausland (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) brauchen für deutsche Behörden oft eine Apostille oder Legalisation aus dem Ausstellungsland – und zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Lassen Sie die Apostille immer zuerst anbringen, damit wir sie gleich mitübersetzen können. |
Auswärtiges Amt
Infos zum Urkundenverkehr
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