Für die amtliche Verwendung werden beglaubigte Übersetzungen als sogenannte rechtssichere Übersetzung benötigt. Hierbei kann es sich um eine Geburtsurkunde handeln, einen ausländischen Führerschein, die Heiratsurkunde, alle Arten von Diplomen und Zeugnissen aber auch Scheidungsurteile, Gerichtsurteile sowie Dokumente und Urkunden in jedweder Form. Unsere über 350 Übersetzerinnen und Übersetzer sind bei deutschen Landgerichten (wie z.B. Landgericht Bonn) öffentlich bestellt und gerichtlich beeidigt bzw. ermächtigt - und können so beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die von deutschen Behörden und Ämtern, Gerichten und Notaren sowie Hochschulen und Arbeitgebern anerkannt werden.