Wie viel kostet eine Übersetzung?
Die Kosten hängen vom Umfang und der gewünschten Sprachkombination ab. Sobald wir Ihre Unterlagen vorliegen haben – gerne digital per E-Mail oder über unser Anfrageformular – erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot. Auf Wunsch auch inklusive Beglaubigung.
Wie lange dauert eine Übersetzung?
Kürzere Dokumente wie Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Führerscheine werden in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen bearbeitet, zuzüglich Versand. Umfangreichere Texte oder seltene Sprachkombinationen benötigen meist etwa 3–4 Werktage. Eine genaue Einschätzung geben wir nach Sichtung der Unterlagen.
Muss ich das Original einreichen?
Für die Anfertigung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein qualitativ hochwertiges Foto. Wenn jedoch ausdrücklich vermerkt werden soll, dass das Original vorgelegen hat, benötigen wir das physische Dokument.
Kann ich die Übersetzung persönlich in Nürnberg abholen?
Leider nein. Aufgrund der Vielzahl an Aufträgen bieten wir keine persönliche Abholung an. Beglaubigte Übersetzungen senden wir zuverlässig per Post oder Kurier. Nicht beglaubigte Varianten erhalten Sie bequem per E-Mail.
Welche Sprachen werden angeboten?
Unser Übersetzungsbüro in Nürnberg arbeitet mit erfahrenen Fachübersetzern für zahlreiche Sprachen, darunter:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele weitere.
Erstellen Sie beglaubigte Übersetzungen?
Ja. Unsere Übersetzer sind vereidigt und befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Diese werden von Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen anerkannt und sind für amtliche Zwecke rechtsgültig.
Beglaubigt ein Notar die Übersetzung?
Nein. Notare dürfen keine Übersetzungen beglaubigen. Diese Berechtigung haben ausschließlich gerichtlich ermächtigte Übersetzer – wie wir. Notare können lediglich Dokumente oder Kopien beglaubigen, nicht aber Übersetzungen.
Können Sie eine Apostille oder Legalisation veranlassen?
Ja, auf Wunsch können wir für unsere Übersetzungen eine Apostille oder Legalisation organisieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das übersetzte Dokument im Ausland verwendet werden soll.
Bitte beachten Sie: Deutsche Gerichte stellen Apostillen für Urkunden aus, die für den internationalen Gebrauch bestimmt sind. Für ausländische Dokumente, die in Deutschland genutzt werden sollen, muss die Apostille im Herkunftsland beantragt werden.
Bieten Sie auch Dolmetscherdienste an?
Nein, wir konzentrieren uns ausschließlich auf schriftliche Übersetzungen. Wenn Sie eine mündliche Sprachübertragung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Dolmetscher. Kurz gesagt: Übersetzer arbeiten schriftlich, Dolmetscher mündlich.