Wo kann ich in Leipzig Dokumente beglaubigt übersetzen lassen?
Das Übersetzernetzwerk Leipzig bietet beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer an. Diese Übersetzungen werden von allen Behörden, Standesämtern, Gerichten und Hochschulen in Leipzig und deutschlandweit anerkannt – darunter das Standesamt Leipzig, das Ausländeramt Leipzig und das Landgericht Leipzig.
Wie werden die Kosten einer Übersetzung berechnet?
Der Preis richtet sich nach Faktoren wie Textlänge, Sprachkombination und Fachgebiet. Sobald Sie uns Ihr Dokument digital übermitteln – per E-Mail oder über unser Anfrageformular – erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit ein transparentes, unverbindliches Angebot. Auf Wunsch kann die Übersetzung auch beglaubigt werden.
Wie lange dauert eine Übersetzung im Übersetzernetzwerk?
Kürzere Standarddokumente wie Urkunden, Zeugnisse oder Führerscheine bearbeiten wir in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen. Nach Eingang Ihrer Unterlagen nennen wir Ihnen verbindlich Preis und Lieferdatum. Sie wissen also von Anfang an, was preislich und zeitlich einzuplanen ist.
Muss das Originaldokument vorgelegt werden?
Für die meisten Übersetzungen genügt ein gut lesbarer Scan oder ein hochauflösendes Foto. Nur wenn ausdrücklich gefordert wird, dass die Übersetzung auf Basis des Originals erfolgt, benötigen wir die physische Vorlage.
Welche Sprachen können übersetzt werden?
Unser Netzwerk in Leipzig deckt über 50 Sprachen ab, darunter: Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele weitere.
Fertigen Sie beglaubigte Übersetzungen in Leipzig an?
Ja. Unsere vereidigten Übersetzer in Leipzig sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen, die bei allen deutschen Behörden, Gerichten und Ämtern rechtsgültig anerkannt werden. Beglaubigte Übersetzungen sind zum Beispiel notwendig für Einbürgerungsanträge, Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse, Scheidungsverfahren oder die Vorlage ausländischer Urkunden bei deutschen Behörden.
Kann ein Notar meine Übersetzung in Leipzig beglaubigen?
Nein, das ist nicht zulässig. Nur durch Gerichte ermächtigte Übersetzer dürfen Übersetzungen beglaubigen. Notare können lediglich die Echtheit von Dokumenten oder Kopien bescheinigen – nicht aber Übersetzungen selbst. Wenn Sie einen Notar in Leipzig suchen, wenden Sie sich an die Notarkammer Sachsen.
Bieten Sie Unterstützung bei Apostillen und Legalisationen in Leipzig an?
Ja. Wenn Ihre beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden soll, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung einer Apostille oder Legalisation. In Sachsen ist das zuständige Gericht hierfür das Landgericht Leipzig. Für Länder, die dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten sind, sind sogenannte Legalisationen erforderlich – auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Sie können auch selbst die Apostille direkt beim Leipziger Landgericht beantragen (nur für Urkunden aus diesem Gerichtsbezirk!). Nutzen Sie dafür bittte diesen Antrag auf Erteilung der Apostille zum Download - der Link erspart Ihnen die lästige Suche im Behördendschungel! Die Besucheradresse der Geschäfsstelle ist: Harkortstr. 9 in 04107 Leipzig, Zimmer 19
Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch, Freitag 9–12 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag 9–12 Uhr und 13–15 Uhr.
Übersetzen Sie auch für das Bundesverwaltungsgericht ? Ja. Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste Gericht der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen einzigen Standort in Leipzig – ein Alleinstellungs- merkmal der Stadt. Wir fertigen auf Anfrage beglaubigte Übersetzungen für Verfahren vor diesem Gericht an.