| Beglaubigte Übersetzung |
Wir fertigen Ihre beglaubigten Übersetzungen an. Garantiert amtlich anerkannt und ausschließlich durch öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer bearbeitet. |
Das Übersetzernetzwerk Duisburg
Steinsche Gasse 31 47051 Duisburg
Angebot anfragen
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| Personenstandsurkunden anfordern |
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt des Ortes aus, an dem das Ereignis beurkundet wurde – nicht das Ihres Wohnorts. Duisburg hat mehrere Standesämter; Urkunden können Sie bequem über das Serviceportal der Stadt bestellen. |
Standesämter Duisburg
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| Aufenthalt, Einbürgerung & Familiennachzug |
Aufenthaltstitel und Familiennachzug bearbeitet die Ausländerbehörde Duisburg, die Einbürgerungsbehörde sitzt im selben Gebäudekomplex. Ausländische Urkunden reichen Sie dort mit beglaubigter Übersetzung ein. |
Ausländerbehörde Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Straße 12–14 47051 Duisburg
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Einbürgerungsbehörde
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Apostille / Legalisation (Urkunden vom Standesamt & anderer Behörden) |
Geburts-, Heirats- und andere Verwaltungsurkunden aus Duisburg erhalten ihre Apostille bzw. Überbeglaubigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Wichtig: erst die Apostille, dann die Übersetzung – so wird die Apostille gleich mitübersetzt. |
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf
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Apostille / Legalisation (Notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente & Übersetzungen) |
Für Urkunden von Notaren und Gerichten aus dem Bezirk sowie für Übersetzungen ermächtigter Übersetzer ist der Präsident des Landgerichts Duisburg zuständig. |
Landgericht Duisburg
König-Heinrich-Platz 1 47051 Duisburg
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| Anerkennung ausländischer Zeugnisse |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen stellt für NRW die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fest; mittlere Schulabschlüsse bearbeitet landesweit die Bezirksregierung Köln. Bei Hochschulabschlüssen läuft die Bewertung meist über die ZAB. Zeugnisse, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer. |
Bezirksregierung Düsseldorf – Zeugnisanerkennung
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Zentralstelle (ZAB)
Website ZAB
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| Berufsanerkennung Medizin & Pflege |
Anerkennungsanträge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe bearbeitet in ganz NRW zentral die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster. |
ZAG – Bezirksregierung Münster
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| Berufsanerkennung (Kaufmännisch & Handwerk) |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen prüft für die meisten Industrie- und Handelskammern zentral die IHK FOSA. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer Düsseldorf zuständig. |
IHK FOSA (Zentralstelle für IHK-Berufe)
Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg
Website IHK FOSA
Handwerkskammer Düsseldorf
Website HWK
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| Ausländischen Führerschein umschreiben |
Führerscheine aus Staaten außerhalb von EU und EWR schreibt die Führerscheinstelle um – in der Regel nur mit Termin. Verlangt wird eine Übersetzung mit Klassifizierung der Fahrerlaubnisklassen (z. B. von einem vereidigten Übersetzer); für Klasse B entfällt sie, wenn das Piktogramm die Klasse eindeutig zeigt. Die liefern wir beglaubigt. |
Straßenverkehrsamt – Fahrerlaubnisbehörde
Theodor-Heuss-Straße 80 47167 Duisburg
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| Führungszeugnisse |
Führungszeugnisse beantragen Sie online beim Bundesamt für Justiz oder im Bürgerbüro in Duisburg. Braucht das Ausland eine Apostille, ist dafür nicht die Bezirksregierung, sondern das Bundesamt für Justiz zuständig. Anschließend übersetzen wir das Dokument in die benötigte Sprache. |
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
Online beantragen
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| Ausländische Urkunden für Behörden in Duisburg |
Urkunden aus dem Ausland (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) brauchen für deutsche Behörden oft eine Apostille oder Legalisation aus dem Ausstellungsland – und zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Lassen Sie die Apostille immer zuerst anbringen, damit wir sie gleich mitübersetzen können. |
Auswärtiges Amt
Infos zum Urkundenverkehr
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