Wie setzen sich die Kosten einer Übersetzung zusammen?
Der Preis richtet sich nach Faktoren wie Textlänge, Schwierigkeitsgrad und Sprachrichtung. Sobald Sie uns das Dokument digital übermitteln – per E-Mail oder über das Anfrageformular – erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot. Auf Wunsch kann die Übersetzung auch beglaubigt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Kurztexte und Standarddokumente, zum Beispiel Urkunden oder Zeugnisse, benötigen meist zwei bis drei Werktage. Umfangreiche oder fachspezifische Übersetzungen dauern je nach Sprachkombination etwas länger. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen nennen wir Ihnen einen genauen Liefertermin.
Muss das Originaldokument vorgelegt werden?
Für gewöhnlich reicht ein Scan oder ein hochauflösendes Foto des Originals. Nur wenn ausdrücklich gefordert wird, dass die Übersetzung auf Basis des echten Dokuments erfolgt, benötigen wir die physische Vorlage.
Ist eine persönliche Abholung in Frankfurt möglich?
Derzeit nicht. Um unsere Abläufe effizient zu gestalten, verschicken wir beglaubigte Übersetzungen per Post oder Kurier. Nicht beglaubigte Dokumente senden wir Ihnen bequem digital per E-Mail.
Welche Sprachen bieten Sie an?
Unser Übersetzungsdienst in Frankfurt am Main arbeitet mit qualifizierten Sprachexperten für zahlreiche Sprachen, darunter:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele weitere.
Fertigen Sie beglaubigte Übersetzungen an?
Ja. Unsere vereidigten Übersetzer in Frankfurt sind dazu berechtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Diese sind bei Behörden, Gerichten und Ämtern rechtsgültig und offiziell anerkannt.
Kann ein Notar die Übersetzung bestätigen?
Nein, das ist nicht zulässig. Nur durch Gerichte ermächtigte Übersetzer dürfen Übersetzungen beglaubigen. Notare können lediglich die Echtheit von Dokumenten oder Kopien bescheinigen, nicht jedoch den Inhalt einer Übersetzung.
Unterstützen Sie bei der Beantragung einer Apostille?
Ja, auf Wunsch übernehmen wir die Einholung einer Apostille oder Legalisation. Diese ist erforderlich, wenn eine Übersetzung im Ausland verwendet werden soll. Bitte beachten Sie: Deutsche Gerichte stellen Apostillen nur für Dokumente aus, die außerhalb Deutschlands benötigt werden. Für ausländische Urkunden gilt das jeweilige Ausstellerland.
Bieten Sie auch mündliche Sprachübertragungen an?
Nein, wir bieten keine Dolmetscherdienste an. Unsere Spezialisierung liegt ausschließlich auf schriftlichen Übersetzungen. Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, der Gespräche oder Termine begleitet, wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Anbieter.