Was kostet eine Übersetzung?
Der Preis richtet sich nach dem Umfang und der jeweiligen Sprachkombination. Sobald uns Ihr Dokument vorliegt – gern digital per E-Mail oder über unser Anfrageformular – erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot. Auf Wunsch auch inklusive Beglaubigung.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Kürzere Unterlagen wie Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Führerscheine werden meist innerhalb von 2–3 Werktagen bearbeitet, zuzüglich Versandzeit. Bei umfangreicheren Texten oder seltenen Sprachpaaren dauert es in der Regel ab 3–4 Werktage. Eine genaue Angabe können wir nach Durchsicht der Dateien machen.
Muss das Original vorgelegt werden?
In den meisten Fällen genügt uns ein gut lesbarer Scan oder ein qualitativ hochwertiges Foto des Originals. Falls die Behörde oder Einrichtung ausdrücklich verlangt, dass das Original vorlag, benötigen wir das physische Dokument.
Kann ich meine Übersetzung persönlich abholen?
Leider nein. Aufgrund des hohen Auftragsvolumens ist eine persönliche Abholung nicht möglich. Wir senden beglaubigte Übersetzungen bequem per Post oder Kurier. Nicht beglaubigte Fassungen erhalten Sie als PDF per E-Mail.
Welche Sprachen bieten Sie an?
Unser Team deckt eine große Bandbreite an Sprachen ab, unter anderem:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele mehr.
Sind die Übersetzungen beglaubigt?
Ja, selbstverständlich. Unsere beeidigten Übersetzer sind vom Gericht ermächtigt und dürfen beglaubigte Übersetzungen erstellen. Diese werden bundesweit von Behörden, Ämtern und Gerichten anerkannt und gelten als rechtsverbindlich.
Beglaubigt ein Notar die Übersetzung?
Nein. Notare dürfen keine Übersetzungen beglaubigen. Diese Aufgabe übernehmen ausschließlich gerichtlich bestellte Übersetzer – also wir. Notare können lediglich Kopien von Dokumenten bestätigen.
Können Sie eine Apostille veranlassen?
Ja, wir können für unsere Übersetzungen eine Apostille oder Legalisation beantragen. Das ist jedoch nur möglich, wenn das Dokument im Ausland verwendet werden soll.
Bitte beachten Sie: Apostillen für deutsche Urkunden werden von deutschen Behörden ausgestellt. Soll eine ausländische Urkunde in Deutschland anerkannt werden, muss die Apostille im Ursprungsland eingeholt werden.
Bieten Sie auch Dolmetschen an?
Nein, wir sind ausschließlich auf schriftliche Übersetzungen spezialisiert. Wenn Sie eine mündliche Sprachübertragung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Dolmetscher. Kurz erklärt: Übersetzer arbeiten schriftlich, Dolmetscher mündlich.