Wie viel kostet eine Übersetzung?
Die Kosten hängen von der Länge des Textes und der gewünschten Sprachkombination ab. Sobald wir Ihr Dokument erhalten haben – idealerweise per E-Mail oder über unser Online-Formular – erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Auf Wunsch selbstverständlich auch mit Beglaubigung.
Wie lange dauert eine Übersetzung?
Kleinere Unterlagen wie Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Führerscheine sind meist innerhalb von 2–3 Werktagen fertig, zuzüglich Versandzeit. Bei größeren Dokumenten oder speziellen Sprachen benötigen wir in der Regel ab 3–4 Werktage. Eine genaue Bearbeitungszeit teilen wir Ihnen nach Sichtung der Unterlagen mit.
Muss ich das Original einreichen?
In den meisten Fällen genügt ein gut lesbarer Scan oder ein qualitativ hochwertiges Foto des Originals. Wenn auf der Übersetzung vermerkt werden soll, dass das Original geprüft wurde, benötigen wir das physische Dokument im Original.
Kann ich die Übersetzung persönlich in München abholen?
Leider nein. Aufgrund der Vielzahl an Aufträgen ist eine persönliche Abholung in unserem Büro nicht möglich. Wir senden beglaubigte Übersetzungen bequem per Post oder Kurier zu, nicht beglaubigte Dokumente erhalten Sie schnell und einfach per E-Mail.
Welche Sprachen übersetzen Sie?
Unser Übersetzungsbüro in München bietet Übersetzungen in und aus vielen Sprachen an, darunter:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele mehr.
Erstellen Sie beglaubigte Übersetzungen?
Ja. Unsere Übersetzer sind staatlich geprüft, öffentlich bestellt und beeidigt. Dadurch dürfen wir beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die von Behörden, Ämtern und Gerichten in Deutschland anerkannt werden.
Kann ein Notar eine Übersetzung beglaubigen?
Nein. Nur gerichtlich vereidigte Übersetzer – wie wir – dürfen Übersetzungen beglaubigen. Notare sind lediglich berechtigt, Dokumente oder Kopien zu beglaubigen, jedoch keine Übersetzungen.
Stellen Sie Apostillen oder Legalisationen aus?
Ja, auf Wunsch kümmern wir uns um die Anbringung einer Apostille oder Legalisation für unsere Übersetzungen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Übersetzung für den internationalen Gebrauch bestimmt ist.
Bitte beachten Sie: Deutsche Gerichte stellen Apostillen für Urkunden aus, die im Ausland verwendet werden sollen. Soll hingegen ein ausländisches Dokument in Deutschland gelten, muss die Apostille im Ursprungsland beantragt werden.
Bieten Sie auch Dolmetscherdienste an?
Nein, wir sind ausschließlich auf schriftliche Übersetzungen spezialisiert. Wenn Sie jemanden benötigen, der bei Terminen oder Veranstaltungen mündlich übersetzt, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Dolmetscher. Einfach gesagt: Übersetzer arbeiten schriftlich, Dolmetscher übertragen gesprochene Sprache.