Muss ich für eine beglaubigte Übersetzung das Original einreichen?
Nein. Für eine beglaubigte Übersetzung (oder auch amtliche Übersetzung, zertifizierte Übersetzung) müssen Sie dem Übersetzer nicht das Original einreichen. Es genügt der Scan des Originals oder ein Foto des Originals, das Sie dann per E-Mail z.B. zu uns ins Übersetzungsbüro Dortmund schicken. In Deutschland wird bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.
Die beglaubigte Übersetzung senden wir im Auftragsfall dann aber als gestempeltes und unterzeichnetes Original per Post zu Ihnen.
Wer macht die beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur ein von einem deutschen Gericht "öffentlich bestellter und gerichtlich beeidigter / ermächtigter" Übersetzer anfertigen. Um die sogenannten Bestallung zu erhalten, muss der Übersetzer dem Gericht die Eignung als Urkundenübersetzer nachweisen. Dies geschieht z.B. durch den Hochschulabschluss im Bereich Dolmetschen/Übersetzen mit Fachgebiet "Juristische Fachübersetzung".
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung kann man nicht pauschal nennen. Die Preise sind so individuell wie die Urkunden. Sie können ganz einfach, schnell und kostenlos ein Angebot für Ihre Übersetzung erhalten. Das Angebot ist für Sie natürlich komplett unverbindlich und zieht keine Kosten und Pflichten nach sich.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Die beglaubigte Übersetzung an sich unterliegt keiner zeitlich begrenzten Gültigkeitsdauer.
Es kann jedoch sein, dass ein Standesamt nur Urkunden zulässt, die nicht älter als z.B. drei Monate sind.
Dies betrifft jedoch das Ausgangsdokument in erster Linie.
Hier sollten Sie je nach Verwendungszweck die genannten Fristen für Ihr Originaldokument einhalten.