Wie ergeben sich die Kosten für eine Übersetzung?
Die Preise hängen davon ab, wie umfangreich Ihre Unterlagen sind und welche Sprachkombination benötigt wird. Sobald Sie uns Ihr Dokument digital zukommen lassen – per E-Mail oder über das Kontaktformular – erhalten Sie ein transparentes Angebot. Bei Bedarf erstellen wir natürlich auch beglaubigte Übersetzungen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Dokumente?
Kurze Schriftstücke wie Urkunden, Bescheinigungen oder Zeugnisse sind im Allgäu oftmals innerhalb von zwei bis drei Werktagen fertig. Bei größeren oder fachlich anspruchsvollen Texten kann der Zeitaufwand höher sein. Nach einer kurzen Prüfung geben wir Ihnen eine zuverlässige Einschätzung.
Benötigen Sie das Original?
Meist reicht ein klarer Scan oder ein gut aufgenommenes Foto völlig aus. Nur wenn eine Behörde ausdrücklich verlangt, dass die Bearbeitung auf Basis des tatsächlichen Dokuments erfolgt, benötigen wir das Original.
Kann ich die fertigen Unterlagen persönlich abholen?
Eine persönliche Abholung bieten wir derzeit nicht an. Beglaubigte Übersetzungen senden wir per Post oder Kurier, andere Dokumente erhalten Sie bequem per E-Mail.
Welche Sprachen decken Sie ab?
Wir arbeiten mit erfahrenen Fachkräften für zahlreiche Sprachen. Dazu zählen unter anderem:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und weitere.
Können Sie beglaubigte Übersetzungen erstellen?
Ja, im Allgäu stehen vereidigte Sprachfachkräfte zur Verfügung, die rechtsverbindliche Ausfertigungen erstellen dürfen. Diese sind für Behörden, Gerichte und Ämter uneingeschränkt gültig.
Kann ein Notar eine Übersetzung beglaubigen?
Nein, eine Beglaubigung ist ausschließlich gerichtlich ermächtigten Fachübersetzern vorbehalten.
Ist eine Apostille oder Legalisation möglich?
Auf Wunsch kümmern wir uns um die Beschaffung einer Apostille oder Legalisation, sofern Ihr Dokument im Ausland verwendet werden soll. Wichtig zu wissen: Deutsche Behörden stellen Apostillen nur für deutsche Urkunden aus. Für ausländische Dokumente muss die Bestätigung im Herkunftsland erfolgen.
Bieten Sie auch Dolmetschen an?
Nein, wir konzentrieren uns ausschließlich auf schriftliche Übersetzungen. Wenn Sie Unterstützung bei Gesprächen oder Terminen benötigen, empfehlen wir die Beauftragung eines professionellen Dolmetschers.
Wie finde ich das beste Übersetzungsbüro im Allgäu?
Oft wird in Suchmaschinen nach regionalen Dienstleistern gesucht. Welche Firma dabei die beste Wahl für Ihr Anliegen ist, kann sich durch die angebotenen Leistungen, der Anzahl an positiven Bewertungen oder den günstigsten Preis ergeben.