Wie teuer sind Übersetzungen bei Ihrem Übersetzungsdienst?
Preise können variieren. Das kommt auf den Umfang und die Sprachkombination an. Sobald wir das Dokument gesehen haben (eingescannte Dokumente per Email an uns oder über unser Website Formular senden) können wir sagen, wie teuer Ihre (beglaubigte) Übersetzung wird. Sie erhalten gerne einen Kostenvoranschlag.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Kleinere Dokumente (Abizeugnis, Geburtsurkunde, Führerschein etc.) liegen bei circa 2-3 Werktagen zzgl. Versand. Umfangreichere Dokumente – je nach Sprachkombi – dann ab 3-4 Werktage. Für eine genaue Aussage müssen wir die Dokumente immer sehen.
Muss das Original vorliegen?
Wir benötigen immer einen Scan oder ein gutes Foto vom Original Ihrer Dokumente. Die beglaubigte Übersetzung kann auf dieser Grundlage erfolgen. Wünscht die Stelle, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung einreichen wollen, dass wir auf die Übersetzung schreiben „Original lag vor“, müssen Sie uns die Originale zur Verfügung stellen.
Kann ich die Übersetzung abholen?
Nein, durch die sehr hohe Anzahl an Übersetzungen, die wir jeden Tag bearbeiten, können wir keinen Präsenzverkehr im Büro anbieten. Sie bekommen die beglaubigten Übersetzungen ganz bequem per Post oder Kurier geschickt. Nicht beglaubigte Übersetzungen bekommen Sie per E-Mail.
Welche Sprachen können übersetzt werden?
Albanisch • Arabisch • Bulgarisch • Chinesisch • Dänisch • Dari • Deutsch • Englisch • Estnisch • Farsi • Finnisch • Französisch • Georgisch • Griechisch • Indonesisch • Italienisch • Japanisch • Koreanisch • Kroatisch • Lettisch • Litauisch • Mazedonisch • Niederländisch • Norwegisch • Persisch • Polnisch • Portugiesisch • Rumänisch • Russisch • Schwedisch • Serbokroatisch • Slowakisch • Slowenisch • Spanisch • Thailändisch • Tschechisch • Türkisch • Ukrainisch • Ungarisch • Vietnamesisch • Weißrussisch u.v.m.
Ist die Übersetzung beglaubigt?
Ja, wir sind öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer und dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Diese werden von jedem Amt und jeder Behörde akzeptiert und sind die einzige Möglichkeit, rechtsgültig amtlich anerkannte Dokumente aus dem Ausland in Deutschland zu verwenden.
Macht ein Notar die Beglaubigung?
Nein, ein Notar darf keine Übersetzungen beglaubigen. Das dürfen nur die vom jeweiligen Gericht dazu ermächtigten Übersetzer – also wir. Ein Notar darf nur z.B. Fotokopien beglaubigen.
Bekomme ich eine Apostille?
Ja, wir können auf unsere Übersetzungen eine Apostille oder Legalisation anbringen lassen. WICHTIG: das geht natürlich nur, wenn es sich um eine Übersetzung aus dem Deutschen in eine Fremdsprache handelt und das Dokument zur Verwendung im Ausland benötigt wird. Deutsche Gerichte stellen Apostillen für den internationalen Urkundenverkehr aus – nicht für die Verwendung im Inland. Möchten Sie eine Apostille auf Ihr ausländisches Dokument zur Verwendung in Deutschland haben, muss diese Apostille im Herkunftsland angebracht werden.
Übersetzen Sie auch mündlich bei Terminen?
Nein – das ist „Dolmetschen“ und wird von uns nicht angeboten. Wenn Sie einen Dolmetscher brauchen, der für Sie gesprochene Sprache überträgt, müssten Sie bitte explizit nach einem Dolmetscher suchen. Die Unterscheidung ist recht einfach: Übersetzer = schriftlich und Dolmetscher = mündlich.