Wie viel kostet eine Übersetzung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Dokuments und der jeweiligen Sprachkombination. Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben – am besten digital per E-Mail oder über unser Anfrageformular – erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Auf Wunsch natürlich inklusive Beglaubigung.
Wie lange dauert eine Übersetzung?
Kleinere Dokumente wie Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Führerscheine werden in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen bearbeitet, zuzüglich Versandzeit. Bei umfangreicheren Texten oder speziellen Sprachkombinationen dauert die Bearbeitung meist ab 3–4 Werktage. Eine genaue Zeitangabe können wir nach Sichtung Ihrer Unterlagen machen.
Muss ich das Original einreichen?
In den meisten Fällen reicht ein gut lesbarer Scan oder ein hochwertiges Foto des Originals aus. Wenn die empfangende Behörde ausdrücklich verlangt, dass das Original vorlag, müssen Sie uns das physische Dokument zusenden.
Kann ich die Übersetzung persönlich in Mannheim abholen?
Leider nein. Aufgrund der hohen Anzahl an Aufträgen ist eine persönliche Abholung in unserem Büro nicht möglich. Beglaubigte Übersetzungen senden wir sicher per Post oder Kurier. Nicht beglaubigte Varianten erhalten Sie bequem per E-Mail.
Welche Sprachen bieten Sie an?
Unser Übersetzungsbüro in Mannheim arbeitet mit erfahrenen Fachübersetzern für zahlreiche Sprachen, darunter:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele weitere.
Erstellen Sie beglaubigte Übersetzungen?
Ja. Unsere Übersetzer sind öffentlich bestellt, vereidigt und befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Diese werden deutschlandweit von Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen anerkannt und gelten als rechtsgültig.
Beglaubigt ein Notar die Übersetzung?
Nein. Notare dürfen keine Übersetzungen beglaubigen. Diese Befugnis haben ausschließlich gerichtlich ermächtigte Übersetzer – wie wir. Notare können lediglich Dokumente oder Kopien beglaubigen, nicht jedoch Übersetzungen.
Können Sie eine Apostille oder Legalisation veranlassen?
Ja, auf Wunsch können wir eine Apostille oder Legalisation für unsere Übersetzungen organisieren. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Dokument im Ausland verwendet werden soll.
Bitte beachten Sie: Deutsche Behörden stellen Apostillen für Urkunden aus, die für den internationalen Gebrauch bestimmt sind. Für ausländische Dokumente, die in Deutschland genutzt werden sollen, muss die Apostille im Herkunftsland beantragt werden.
Bieten Sie auch Dolmetscherdienste an?
Nein, wir sind ausschließlich auf schriftliche Übersetzungen spezialisiert. Wenn Sie eine mündliche Sprachübertragung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Dolmetscher. Kurz gesagt: Übersetzer arbeiten schriftlich, Dolmetscher mündlich.