| Beglaubigte Übersetzung |
Wir fertigen Ihre beglaubigten Übersetzungen an. Garantiert amtlich anerkannt und ausschließlich durch öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer bearbeitet. |
Das Übersetzernetzwerk Karlsruhe
Kaiserstraße 18 76133 Karlsruhe
Angebot anfragen
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| Personenstandsurkunden anfordern |
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt des Ortes aus, an dem das Ereignis beurkundet wurde – nicht das Ihres Wohnorts. Neben dem Standesamt Karlsruhe-Stadt gibt es Standesämter in mehreren Stadtteilen (z. B. Durlach, Neureut). |
Standesamt Karlsruhe – Urkundenstelle
Kaiserallee 8 76133 Karlsruhe
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| Aufenthalt, Einbürgerung & Familiennachzug |
Aufenthaltstitel und Familiennachzug bearbeitet die Ausländerbehörde, die Einbürgerung die Staatsangehörigkeitsbehörde – beide im Ordnungs- und Bürgeramt in der Kaiserallee 8. |
Ausländerbehörde Karlsruhe
Kaiserallee 8 76133 Karlsruhe
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Staatsangehörigkeitsbehörde
Kaiserallee 8 76133 Karlsruhe
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Apostille / Legalisation (Urkunden vom Standesamt & anderer Behörden) |
Geburts-, Heirats-, Melde- und Einbürgerungsurkunden aus Karlsruhe beglaubigt das Regierungspräsidium Karlsruhe – nur per Post, persönliche Termine gibt es nicht. Die Urkunde sollte nicht älter als sechs Monate sein. Wichtig: erst die Apostille, dann die Übersetzung – bereits übersetzte Urkunden werden nicht beglaubigt. |
Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 11)
Schlossplatz 1–3 76131 Karlsruhe
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Apostille / Legalisation (Notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente & Übersetzungen) |
Für Urkunden von Notaren und Gerichten aus dem Bezirk sowie für Übersetzungen der dort beeidigten Übersetzer ist der Präsident des Landgerichts Karlsruhe zuständig. Der Antrag läuft schriftlich mit den Originalen. |
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 7 76133 Karlsruhe
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| Anerkennung ausländischer Zeugnisse |
Ausländische Schulabschlüsse bewertet für ganz Baden-Württemberg die Anerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abteilung Schule und Bildung). Bei Hochschulabschlüssen läuft die Bewertung meist über die ZAB. Die nötige beglaubigte Übersetzung liefern wir. |
RP Stuttgart – Anerkennungsstelle
Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart
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Zentralstelle (ZAB)
Website ZAB
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| Berufsanerkennung Medizin & Pflege |
Approbation und Berufserlaubnis für Ärzte und Apotheker erteilt landesweit das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart; auch ausländische Pflegeabschlüsse erkennt das RP Stuttgart an. |
Regierungspräsidium Stuttgart – Gesundheitsberufe
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| Berufsanerkennung (Kaufmännisch & Handwerk) |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen prüft für die meisten Industrie- und Handelskammern zentral die IHK FOSA. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer Karlsruhe zuständig. |
IHK FOSA (Zentralstelle für IHK-Berufe)
Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg
Website IHK FOSA
Handwerkskammer Karlsruhe
Website HWK
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| Ausländischen Führerschein umschreiben |
Führerscheine aus Staaten außerhalb von EU und EWR schreibt die Führerscheinstelle im Servicezentrum Auto und Verkehr um – in der Regel nur mit Termin. Verlangt wird eine Übersetzung des Führerscheins; nach der Fahrerlaubnis-Verordnung darf sie auch ein öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer anfertigen. Die liefern wir beglaubigt, inklusive aller Fahrerlaubnisklassen. |
Servicezentrum Auto und Verkehr – Führerscheinstelle
Steinhäuserstraße 22 76135 Karlsruhe
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| Führungszeugnisse |
Führungszeugnisse beantragen Sie online beim Bundesamt für Justiz oder im Bürgerbüro in Karlsruhe. Braucht das Ausland eine Apostille, ist dafür nicht das Regierungspräsidium zuständig: Das Bundesamt für Justiz versieht das Zeugnis mit Unterschrift und Siegel, die Apostille erteilt dann das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Anschließend übersetzen wir das Dokument in die benötigte Sprache. |
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
Online beantragen
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| Ausländische Urkunden für Behörden in Karlsruhe |
Urkunden aus dem Ausland (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) brauchen für deutsche Behörden oft eine Apostille oder Legalisation aus dem Ausstellungsland – und zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Lassen Sie die Apostille immer zuerst anbringen, damit wir sie gleich mitübersetzen können. |
Auswärtiges Amt
Infos zum Urkundenverkehr
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