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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzung | notarized translation

Beglaubigte Übersetzungen für die Verwendung in Deutschland und dem Ausland



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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden, Bescheinigungen, Dokumenten, Verträgen usw. zur offiziellen, rechtsgültigen Verwendung bei Behörden, Ämtern, Gerichten, Universitäten etc.


Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzer für Deutsch und:
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch
  • Niederländisch
  • Russisch
  • Polnisch
  • Schwedisch
  • Dänisch
  • Norwegisch
  • Serbisch
  • Kroatisch
  • Bosnisch
  • Rumänisch
  • Thailändisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Vietnamesisch
  • Lettisch
  • Litauisch
  • Ungarisch
  • Albanisch
  • Bulgarisch
  • Mazedonisch
  • Portugiesisch
  • Slowakisch
  • Slowenisch
  • Georgisch

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Fremdsprachige Urkunden und Dokumente, die bei einer Behörde zur Vorlage gebracht werden müssen und einen offiziellen, amtlichen Charakter voraussetzen, können auf Verlangen durch einen allgemein beeidigten / öffentlich bestellten / vereidigten Übersetzer als "beglaubigte Übersetzung" in die Zielsprache übersetzt werden. Diese beglaubigte Übersetzung heißt in manchen Bundesländern auch "bescheinigte Übersetzung" oder "bestätigte Übersetzung". In der beglaubigten Übersetzung werden vom ausführenden Übersetzer die "Richtigkeit und Vollständigkeit" der angefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO unter Nennung von Erstellungsdatum und -ort beglaubigt. Üblicherweise ist der öffentlich bestellte Übersetzer siegelführend und (je nach Bundesland) wird die beglaubigte Übersetzung zusätzlich zur Unterschrift auch das Siegel des Übersetzers tragen.

HINWEIS: Für die Verwendung in Deutschland gilt, dass alle Urkunden, die Sie hier einem Amt, einer Behörde, einem Gericht etc. vorlegen möchten, von einem in Deutschland (an einem deutschen Gericht) vereidigten / beeidigten Übersetzer angefertigt werden müssen. Wenn Sie die Urkunde im Ursprungsland bereits ins Deutsche übersetzen lassen, wird diese Übersetzung nicht von den deutschen Behörden anerkannt, und Sie müssen das Ganze noch einmal übersetzen lassen.

Hier kostenloses Angebot für die beglaubigte Übersetzung anfordern.

Was ist eine Übersetzung nach ISO Norm?

Die ISO (Internationale Organisation for Normung) hat eine Norm, die sich mit Transliterationen von Schriftsystemen beschäftigt.

Gültig für die mit kyrillischen Schriftzeichen geschriebenen Sprachen Bulgarisch, Weißrussisch, Mazedonisch, Russisch, Serbisch und Ukrainisch ist die Norm „ISO 9:1995(E) – Transliteration kyrillischer Schriftzeichen in lateinische Schriftzeichen – slawische und nicht-slawische Sprachen“.

Zudem gibt es die Norm ISO 843 zur Transliteration griechischer Buchstaben ins lateinische Alphabet und die Norm

ISO 233 Internationale Norm für die wissenschaftliche Transliteration der arabischen in die lateinische Schrift

ISO 9:1995 definiert Regeln für die Transliteration des kyrillischen Alphabets in das lateinische Alphabet fest. Es bietet eine standardisierte Methode zur Darstellung russischer Terminologie, Eigennamen und Texten in lateinischer Schrift. Dies ist insbesondere für internationale Kommunikation und Dokumentation von Bedeutung. Zum Beispiel wird bei einer "beglaubigten Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche" stets diese ISO Norm angewendet werden müssen, wenn es sich um offizielle Dokumente für ein Amt, eine Behörde, Gericht, Hochschule etc. handelt.

Die Norm ISO 9:1995 enthält spezifische Regeln und Transkriptionszeichen für die übertragung der kyrillischen Buchstaben in die lateinische Ausgangsschrift. Sie stellt sicher, dass russische Texte transliteriert werden können, ohne die Bedeutung oder Aussprache zu verändern.

Sie sollten beachten, dass Normen im Laufe der Zeit überarbeitet und aktualisiert werden können. Daher empfiehlt es sich, die neuesten Versionen und Ergänzungen der Norm ISO 9 beim Übersetzen anzuwenden, um sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Richtlinien für die Transliteration von russischen Texten einhalten.

Wofür benötigt man die beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung wird zum Beispiel für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Namensänderungen, Scheidungsurteile, Führerscheine, Wohnsitzbescheinigungen, Nachlassregelungen, Testamente, Immobilienkäufe und Immobilienverkäufe, Lohnsteuerbescheinigungen, Pensionsbescheinigungen, Einbürgerungsurkunden, Aufenthaltstitel, den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft, Taufscheine u.v.m. benötigt.

Aber auch für Zeugnisse aller Art wie zum Beispiel das Abiturzeugnis, Führungszeugnis, Arbeitszeugnis des Arbeitgebers, Diplomzeugnis, die Diplomurkunde, Bachelor- und Masterurkunde, Gewerbeanmeldung, den Handelsregistereintrag etc. - also für sämtliche Dokumente, die einen offiziellen Zweck erfüllen müssen.

Auch müssen häufig Verträge, Abkommen, Gerichtsurteile, juristische Dokumente, Vorverträge, Arbeitsverträge u.s.w. als beglaubigte Übersetzung angefertigt werden, damit diese als juristisch gültig angesehen werden.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen richten sich nach Textumfang, Fachgebiet, Lesbarkeit des Ausgangstextes und Sprachkombination. Pauschale Preisauskünfte lassen sich leider wegen der Vielfalt der unterschiedlichen Dokumente nicht angeben.
Wir erstellen Ihnen unverbindlich uns kostenlos Ihr Übersetzungsangebot! Senden Sie den/die zu übersetzende/n Text/e einfach per E-Mail an: angebot@uebersetzernetzwerk.net oder laden Sie die Unterlagen über unser Angebotsformular hoch.

Beglaubigte Übersetzung für das Ausland?

Je nach Land gelten die in Deutschland angefertigten beglaubigten Übersetzungen ebenfalls als offizielle Dokumente. Das kann Ihnen die Stelle, die die beglaubigte Übersetzung im Ausland empfangen soll, konkret sagen. Eventuell wird noch die Anbringung einer Apostille oder Legalisation gefordert.

Was ist eine Apostille oder Legalisation?

Die Haager Apostille dient der Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Das Anbringen der Apostille ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung und kann unter Umständen etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir übernehmen die Anbringung der Apostille gerne für Sie.