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Übersetzernetzwerk AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Übersetzernetzwerks und sämtlicher verbundenen Übersetzerinnen und Übersetzer.

Mit der Auftragserteilung erkennen Sie diese AGB an.
Stand 07/2017

Unsere AGB

1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer (Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags / Lieferung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
(2) Bei Lieferung der Übersetzung per Post verlängert sich die im Angebot angegebene Lieferfrist um die Dauer der Zustellung.
(3) DTP- und Layoutarbeiten sind nicht Teil unserer Leistungen. Wir übernehmen gerne das vom Kunden im MS-Word-Format vorgegebene Layout auch in der Übersetzung. Darüber hinaus gehende Layoutarbeiten sind vom Kunden oder von entsprechenden Fachleuten durchzuführen. Evtl. enthaltene Bilddateien werden unbearbeitet übernommen (auch wenn diese Text enthalten).
(4) "Werktage" sind Montag bis Freitag und nicht Samstag, Sonntag und jegliche Art von Feiertag (sowohl bundseinheitlich als auch nicht bundeseinheitlich).

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Verwendungszweck, Empfänger, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung/das Lektorat für den Druck bestimmt, ist kundenseitig ein gesondert zu beauftragendes Lektorat vorzunehmen (dieser gesonderte Korrekturschritt muss nicht bei uns beauftragt werden, sondern kann vom Kunden frei wählbar vergeben werden), bevor Texte/Übersetzungen in den Druck gehen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
(5) Der Auftraggeber muss z.B. bei schlecht lesbaren Dokumenten und/oder schlecht lesbarer Schrift/Handschrift diese Angaben abgetippt und einwandfrei lesbar zur Verfügung stellen. Wird dem Auftraggeber eine Datei der Übersetzung mit der Bitte um Durchsicht/Änderung/Korrektur zugesendet, hat der Auftraggeber im Sinne der ordentlichen Auftragsabwicklung dieser Bitte zügig nachzukommen.
(6) Der Auftraggeber muss die Schreibweise von Eigennamen, Orten, Namen etc. bei der Transliteration aus einer anderen als der lateinischen Ausgangsschrift (z.B. kyrillisch, arabisch, persisch und alle anderen) in der hier offiziell verwendeten Form (z.B. gem. Reisepass, Aufenthaltsdokumenten etc.) angeben. Andernfalls erfolgt die Transliteration nach ISO Norm.
(7) Der Auftraggeber hat bei Erhalt der (beglaubigten) Übersetzung diese besonders im Hinblick auf Namensschreibweisen, Daten, Schreibweise von Orten und so weiter zu prüfen und eine etwaige Abweichung bzw. fehlerhafte Schreibweise umgehend schriftlich anzuzeigen (s. 4 (2)ff.).
(8) Fehler, die aufgrund eines schlecht lesbaren Ausgangstexts entstanden sind, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. Bei unzureichender Qualität des Ausgangstextes (schlechter Scan oder schlechtes Foto etc.) trägt der Auftraggeber die Kosten für das erneute Ausstellen.
(9) Besonders bei beglaubigten Übersetzungen gilt: wir übernehmen die Anordnung Ihrer vorgelegten Dokumente. Jedes individuelle Dokument muss auch als individuelle pdf-Datei an uns übermittelt werden, wenn Sie dafür je eine separate beglaubigte Übersetzung benötigen. Wenn Sie uns mehrere nicht zusammengehörende Seiten in einer Datei übermitteln, wird diese als eine beglaubigte Übersetzung angefertigt und umgekehrt: zusammengehörende Seiten, die Sie uns aber als einzelne Dateien einreichen werden als einzelne Dokumente behandelt, übersetzt und individuell beglaubigt.
(10) Die zur Angebotserstellung eingereichten Dokumente (z.B. über unser Formular hochgeladen oder per E-Mail gesendet) sind Gegenstand des Angebots und später des Projekts. Nachträglich übermitttelte Dokumente, die von der zuerst eingereichten Version abweichen, werden nicht berücksichtigt. Hierfür muss ein separates Angebot angefragt werden!

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1a.) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von
möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich und unter Angabe aller konkreten Fehler gerügt werden. Geschieht dies nicht in der genannten Frist, gilt die Übersetzung als abgenommen.
(1b.) Die Fachübersetzer im Übersetzernetzwerk verpflichten sich zum einmaligen Korrekturlesen einer jeden angefertigten Übersetzung.
Diese Leistung ist im Übersetzungspreis inklusive, stellt jedoch nicht die Garantie für eine sogenannte "druckreife" Übersetzung dar. Sollte
dies jedoch erforderlich oder gewünscht sein, muss der Auftraggeber konkret darauf hinweisen und ggf. eine gesonderte
Korrektur/Lektorat in Auftrag geben. Diese ist dann mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei ausdrücklichen "Eilübersetzungen" entfällt
dieses einmalige Korrekturlesen aus Zeitgründen. Die Korrekturlesung ist hier vom Kunden vorzunehmen. Sämtliche Haftungsansprüche bei "Eilübersetzungen" sind ausgeschlossen.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber schriftlich unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber Kosten entstehen. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach
mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
(4) Da das Übersetzernetzwerk ein Zusammenschluss freiberuflicher Übersetzer ist, ist jeweils der Übersetzer (oder die Übersetzerin) für
die Korrektheit der Übersetzung verantwortlich, der (oder die) die Übersetzung angefertigt hat. Bei festgestellten Mängeln, wird dem
Auftraggeber die Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Übersetzer (der Übersetzerin) eingeräumt.

5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Höhere Gewalt, Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E‐Mail‐ Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti‐Virus‐Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf den in
Rechnung gestellten Wert der fraglichen Übersetzung begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines anderen
Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist
vorliegt, 14 Tage nach Erhalt der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB ausdrücklich ausgeschlossen. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt. Die Haftung für möglicherweise entgangene Gewinne des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
(6) Bei "beglaubigten Übersetzungen" gilt: diese werden stets nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt und angefertigt. Bei sprachlichen Differenzen zwischen Ausgangstext und Zieltext gilt im Zweifelsfall immer der Ausgangstext.
(7) Der Auftragnehmer (Übersetzer) haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbe- oder juristische Zwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.
(8) Gefahrenübergang bei Versand: Der Versand der (beglaubigten) Übersetzung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der (beglaubigten) Übersetzung beim Versand trägt der Auftraggeber, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Übersetzers vor.

6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
(3) Kontakte zwischen Kunden und unseren Übersetzern bzw. den von uns beauftragten Dritten bedürfen zwingend unserer Genehmigung. Eine eigenmächtige Kontaktaufnahme ist strengstens verboten.
(4) Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags
des Kunden ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder
ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.
(5) Bei Untervergabe eines Auftrages gilt dieser als erteilt, sobald der angefragte Übersetzer das entsprechende Auftragsformular mit der
Bezeichnung "Übersetzungsauftrag" erhalten und dem Übersetzernetzwerk den Erhalt und die Annahme bestätigt hat.

8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem
Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig
ist. Unsere Abrechnungseinheit (Zeile) besteht aus max. 50 Zeichen inkl. Leerzeichen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs‐ und ‐entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
(3) Mit Unterzeichnung des Angebotes zur Auftragserteilung erkennen Sie diese AGB an, und erlauben dem "Übersetzernetzwerk", Sie bzw. Ihre Firma / die Firma, für die Sie arbeiten / die Firma bei der Sie angestellt sind als Referenz anzugeben. Sei dies schriftlich, mündlich oder auf unseren Internetseiten (auch unter Verwendung des Logos der Firma).

10. Rücktrittsrecht
Der Auftraggeber verzichtet auf sein eventuell bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen hat. Im Falle von Stornierung/Rücktritt/Widerruf durch den Auftraggeber werden 100 % der bereits ausgeführten und 50 % der noch ausstehenden Arbeiten in Rechnung gestellt mindestens jedoch 45 € zzgl. USt.

11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist Memmingen.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst
nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses selbst.