Übersetzernetzwerk AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Übersetzernetzwerks und sämtlicher verbundenen Übersetzerinnen und Übersetzer.
Mit der Auftragserteilung erkennen Sie diese AGB an.
Stand 07/2017
Unsere AGB
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen
gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer (Auftragnehmer) und seinem
Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder
gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur
verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags / Lieferung
(1)
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung.
(2) Bei Lieferung der Übersetzung per Post verlängert sich die im Angebot angegebene Lieferfrist um die Dauer der Zustellung.
(3)
DTP- und Layoutarbeiten sind nicht Teil unserer Leistungen. Wir
übernehmen gerne das vom Kunden im MS-Word-Format vorgegebene Layout
auch in der Übersetzung. Darüber hinaus gehende Layoutarbeiten sind vom
Kunden oder von entsprechenden Fachleuten durchzuführen. Evtl.
enthaltene Bilddateien werden unbearbeitet übernommen (auch wenn diese
Text enthalten).
(4) "Werktage" sind Montag bis Freitag und nicht
Samstag, Sonntag und jegliche Art von Feiertag (sowohl bundseinheitlich
als auch nicht bundeseinheitlich).
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Verwendungszweck,
Empfänger, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung/das
Lektorat für den Druck bestimmt, ist kundenseitig ein gesondert zu beauftragendes Lektorat vorzunehmen (dieser gesonderte Korrekturschritt muss nicht bei uns beauftragt werden, sondern kann vom Kunden frei wählbar vergeben werden), bevor Texte/Übersetzungen in den Druck gehen.
(2)
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des
Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4)
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und
stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
(5) Der Auftraggeber muss z.B. bei schlecht lesbaren Dokumenten und/oder schlecht lesbarer Schrift/Handschrift diese Angaben abgetippt und einwandfrei lesbar zur Verfügung stellen. Wird dem Auftraggeber eine Datei der Übersetzung mit der Bitte um Durchsicht/Änderung/Korrektur zugesendet, hat der Auftraggeber im Sinne der ordentlichen Auftragsabwicklung dieser Bitte zügig nachzukommen.
(6) Der Auftraggeber muss die Schreibweise von Eigennamen, Orten, Namen etc. bei der Transliteration aus einer anderen als der lateinischen Ausgangsschrift (z.B. kyrillisch, arabisch, persisch und alle anderen) in der hier offiziell verwendeten Form (z.B. gem. Reisepass, Aufenthaltsdokumenten etc.) angeben. Andernfalls erfolgt die Transliteration nach ISO Norm.
(7) Der Auftraggeber hat bei Erhalt der (beglaubigten) Übersetzung diese besonders im Hinblick auf Namensschreibweisen, Daten, Schreibweise von Orten und so weiter zu prüfen und eine etwaige Abweichung bzw. fehlerhafte Schreibweise umgehend schriftlich anzuzeigen (s. 4 (2)ff.).
(8) Fehler, die aufgrund eines schlecht lesbaren Ausgangstexts entstanden sind, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. Bei unzureichender Qualität des Ausgangstextes (schlechter Scan oder schlechtes Foto etc.) trägt der Auftraggeber die Kosten für das erneute Ausstellen.
(9) Besonders bei beglaubigten Übersetzungen gilt: wir übernehmen die Anordnung Ihrer vorgelegten Dokumente. Jedes individuelle Dokument muss auch als individuelle pdf-Datei an uns übermittelt werden, wenn Sie dafür je eine separate beglaubigte Übersetzung benötigen. Wenn Sie uns mehrere nicht zusammengehörende Seiten in einer Datei übermitteln, wird diese als eine beglaubigte Übersetzung angefertigt und umgekehrt: zusammengehörende Seiten, die Sie uns aber als einzelne Dateien einreichen werden als einzelne Dokumente behandelt, übersetzt und individuell beglaubigt.
(10) Die zur Angebotserstellung eingereichten Dokumente (z.B. über unser Formular hochgeladen oder per E-Mail gesendet) sind Gegenstand des Angebots und später des Projekts. Nachträglich übermitttelte Dokumente, die von der zuerst eingereichten Version abweichen, werden nicht berücksichtigt. Hierfür muss ein separates Angebot angefragt werden!
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1a.) Der
Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der
Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von
möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich und unter Angabe aller konkreten Fehler gerügt werden. Geschieht dies nicht in der genannten Frist, gilt die Übersetzung als abgenommen.
(1b.)
Die Fachübersetzer im Übersetzernetzwerk verpflichten sich zum
einmaligen Korrekturlesen einer jeden angefertigten Übersetzung.
Diese
Leistung ist im Übersetzungspreis inklusive, stellt jedoch nicht die
Garantie für eine sogenannte "druckreife" Übersetzung dar. Sollte
dies jedoch erforderlich oder gewünscht sein, muss der Auftraggeber konkret darauf hinweisen und ggf. eine gesonderte
Korrektur/Lektorat
in Auftrag geben. Diese ist dann mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei
ausdrücklichen "Eilübersetzungen" entfällt
dieses einmalige
Korrekturlesen aus Zeitgründen. Die Korrekturlesung ist hier vom Kunden
vorzunehmen. Sämtliche Haftungsansprüche bei "Eilübersetzungen" sind ausgeschlossen.
(2)
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber schriftlich
unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber Kosten entstehen. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach
mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
(4)
Da das Übersetzernetzwerk ein Zusammenschluss freiberuflicher
Übersetzer ist, ist jeweils der Übersetzer (oder die Übersetzerin) für
die
Korrektheit der Übersetzung verantwortlich, der (oder die) die
Übersetzung angefertigt hat. Bei festgestellten Mängeln, wird dem
Auftraggeber die Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Übersetzer (der Übersetzerin) eingeräumt.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen
sind Höhere Gewalt, Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E‐Mail‐ Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft
durch Anti‐Virus‐Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2)
Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines
nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf den in
Rechnung gestellten Wert der fraglichen Übersetzung begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines anderen
Schadensersatzanspruchs möglich.
(3)
Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2)
gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist
vorliegt, 14 Tage nach Erhalt der Übersetzung.
(5)
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB ausdrücklich
ausgeschlossen. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt. Die Haftung
für möglicherweise entgangene Gewinne des Auftraggebers ist
ausgeschlossen.
(6) Bei "beglaubigten Übersetzungen" gilt: diese
werden stets nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt und
angefertigt. Bei sprachlichen Differenzen zwischen Ausgangstext und
Zieltext gilt im Zweifelsfall immer der Ausgangstext.
(7) Der
Auftragnehmer (Übersetzer) haftet nicht dafür, dass die jeweilige
Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und
geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung
veröffentlicht oder für Werbe- oder juristische Zwecke verwendet wird.
Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung
trägt insofern allein der Auftraggeber.
(8) Gefahrenübergang bei
Versand: Der Versand der (beglaubigten) Übersetzung erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Auftraggebers. Das Risiko eines Verlustes oder einer
Beschädigung der (beglaubigten) Übersetzung beim Versand trägt der
Auftraggeber, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
auf Seiten des Übersetzers vor.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet
sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2)
Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu
sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6.
verpflichten.
(3) Kontakte zwischen Kunden und unseren Übersetzern bzw. den von uns beauftragten Dritten bedürfen zwingend unserer Genehmigung. Eine eigenmächtige Kontaktaufnahme ist strengstens verboten.
(4)
Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu
vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags
des Kunden
ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt,
beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder
ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.
(5)
Bei Untervergabe eines Auftrages gilt dieser als erteilt, sobald der
angefragte Übersetzer das entsprechende Auftragsformular mit der
Bezeichnung "Übersetzungsauftrag" erhalten und dem Übersetzernetzwerk den Erhalt und die Annahme bestätigt hat.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer,
soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem
Auftraggeber
vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der
vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig
ist. Unsere Abrechnungseinheit (Zeile) besteht aus max. 50 Zeichen inkl. Leerzeichen.
(3)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs‐ und ‐entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die
Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
(3)
Mit Unterzeichnung des Angebotes zur Auftragserteilung erkennen Sie
diese AGB an, und erlauben dem "Übersetzernetzwerk", Sie bzw. Ihre
Firma / die Firma, für die Sie arbeiten / die Firma bei der Sie
angestellt sind als Referenz anzugeben. Sei dies schriftlich, mündlich
oder auf unseren Internetseiten (auch unter Verwendung des Logos der Firma).
10. Rücktrittsrecht
Der Auftraggeber verzichtet auf sein eventuell bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen hat. Im Falle von Stornierung/Rücktritt/Widerruf durch den Auftraggeber werden 100 % der bereits ausgeführten und 50 % der noch ausstehenden Arbeiten in Rechnung gestellt mindestens jedoch 45 € zzgl. USt.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist Memmingen.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist
durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw.
dem angestrebten Zweck möglichst
nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses selbst.