Die "Haager Apostille" dient ebenfalls zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde und wird von einer dazu authorisierten Behörde desjenigen Landes ausgestellt, in dem die Urkunde ausgegeben wurde. In Deutschland gilt: Zuständig für Urkunden des Bundes ist das BVA in Köln. Soll eine Apostille für Urkunden der Bundesländer ausgestellt werden, ist die Zuständigkeit leider nicht einheitlich geregelt. Hier können zuständig sein: Innenministerien, Außenministerien, Bezirksregierungen, Landgerichtspräsidenten, Amtsgerichtspräsidenten, Justizministerien etc. Soll die Apostille für eine ausländische Urkunde erstellt werden, erfragen Sie die Zuständigkeit am Besten im ausstellenden Land.