| Beglaubigte Übersetzung |
Wir fertigen Ihre beglaubigten Übersetzungen an. Garantiert amtlich anerkannt und ausschließlich durch öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer bearbeitet. |
Das Übersetzernetzwerk München
Fröttmaninger Straße 31 80805 München
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| Personenstandsurkunden anfordern |
Benötigen Sie eine neue Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde zur Übersetzung? Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem das Ereignis beurkundet wurde – nicht Ihr Wohnort. Urkunden des Standesamts München können Sie auch online bestellen und sich (auch ins Ausland) zuschicken lassen. |
Standesamt München
Ruppertstraße 11 80337 München
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| Aufenthalt, Einbürgerung & Familiennachzug |
Für Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Einbürgerung ist in München das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig. Ausländische Urkunden reichen Sie dort mit beglaubigter Übersetzung ein. |
Ausländerbehörde München (KVR)
Ruppertstraße 19 80337 München
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Apostille / Legalisation (Urkunden der Stadt München, z. B. vom Standesamt) |
Urkunden der Landeshauptstadt München und anderer oberbayerischer Gemeinden versieht die Beglaubigungsstelle der Regierung von Oberbayern mit Apostille bzw. Vorbeglaubigung. Einreichen müssen Sie das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie. |
Regierung von Oberbayern
Beglaubigungsstelle Maximilianstraße 39 80538 München
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Apostille / Legalisation (Notarielle Urkunden & beeidigte Übersetzungen) |
Für Urkunden Münchner Notare und für Übersetzungen von beeidigten Übersetzern ist der Präsident des Landgerichts München I zuständig. Termine vergibt das Gericht nur online. Urteile und Erbscheine des Amtsgerichts München erhalten ihre Apostille direkt beim Amtsgericht. |
Landgericht München I
Prielmayerstraße 7 80335 München
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| Anerkennung ausländischer Zeugnisse |
Ausländische Schulabschlüsse und viele schulische Berufsabschlüsse (z. B. Erzieher/-in) bewertet in ganz Bayern die Zeugnisanerkennungsstelle des Landesamts für Schule. Bei Hochschulabschlüssen läuft die Bewertung meist über die ZAB. Die dafür nötige beglaubigte Übersetzung liefern wir. |
Landesamt für Schule – Zeugnisanerkennung
Stuttgarter Straße 1 91710 Gunzenhausen
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Zentralstelle (ZAB)
Website ZAB
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| Berufsanerkennung Medizin & Pflege |
Ärztinnen und Ärzte mit Abschluss außerhalb der EU beantragen die Approbation bei der Regierung von Oberbayern. Pflegefachkräfte stellen ihren Antrag zentral beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP). |
Regierung von Oberbayern (Approbation)
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Bayerisches Landesamt für Pflege
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| Berufsanerkennung (Kaufmännisch & Handwerk) |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen prüft für die meisten Industrie- und Handelskammern zentral die IHK FOSA. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer zuständig. |
IHK FOSA (Zentralstelle für IHK-Berufe)
Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg
Website IHK FOSA
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Website HWK
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| Ausländischen Führerschein umschreiben |
Wer dauerhaft in München lebt, muss einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat nach einer Übergangszeit umschreiben lassen. Die Führerscheinstelle verlangt dafür eine Übersetzung – wir übersetzen Ihren Führerschein beglaubigt, inklusive aller Fahrerlaubnisklassen. |
Führerscheinstelle München
Garmischer Straße 19–21 81373 München
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| Führungszeugnisse |
Führungszeugnisse beantragen Sie online beim Bundesamt für Justiz oder bei einem Münchner Bürgerbüro. Für Visum, Arbeitsstelle oder Studium im Ausland übersetzen wir das Dokument anschließend in die benötigte Sprache. |
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
Online beantragen
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| Ausländische Urkunden für Behörden in München |
Urkunden aus dem Ausland (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) brauchen für deutsche Behörden oft eine Apostille oder Legalisation aus dem Ausstellungsland – und zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Lassen Sie die Apostille immer zuerst anbringen, damit wir sie gleich mitübersetzen können. |
Auswärtiges Amt
Infos zum Urkundenverkehr
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