Wie viel kostet eine Übersetzung?
Die Preise variieren je nach Umfang des Textes und der gewünschten Sprachkombination. Sobald wir Ihr Dokument erhalten haben – am besten digital per E-Mail oder über unser Anfrageformular – erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Auf Wunsch auch inklusive Beglaubigung.
Wie lange dauert eine Übersetzung?
Kleinere Dokumente wie Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Führerscheine werden in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen fertiggestellt, zuzüglich Versandzeit. Umfangreichere Texte oder seltene Sprachen benötigen meist ab 3–4 Werktage. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie, sobald wir die Unterlagen geprüft haben.
Muss ich das Original einreichen?
In der Regel genügt uns ein gut lesbarer Scan oder ein hochwertiges Foto des Originals. Wenn auf der Übersetzung ausdrücklich vermerkt werden soll, dass das Original vorgelegen hat, benötigen wir das physische Dokument im Original.
Kann ich die Übersetzung persönlich in Stuttgart abholen?
Leider nein. Aufgrund der Vielzahl an Aufträgen bieten wir keine persönliche Abholung an. Beglaubigte Übersetzungen senden wir zuverlässig per Post oder Kurier, nicht beglaubigte Versionen erhalten Sie bequem per E-Mail.
Welche Sprachen übersetzen Sie?
Unser Übersetzungsbüro in Stuttgart arbeitet mit erfahrenen Fachübersetzern für zahlreiche Sprachen, darunter:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele weitere.
Erstellen Sie beglaubigte Übersetzungen?
Ja. Unsere Übersetzer sind öffentlich bestellt, vereidigt und befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Diese werden bundesweit von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und gelten als rechtsverbindlich.
Beglaubigt ein Notar die Übersetzung?
Nein. Nur gerichtlich ermächtigte Übersetzer – wie wir – dürfen Übersetzungen beglaubigen. Notare sind lediglich berechtigt, Dokumente oder Kopien zu bestätigen, nicht jedoch Übersetzungen selbst.
Können Sie eine Apostille oder Legalisation veranlassen?
Ja, wir können auf Wunsch eine Apostille oder Legalisation für unsere Übersetzungen beantragen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das übersetzte Dokument im Ausland verwendet werden soll.
Bitte beachten Sie: Deutsche Behörden stellen Apostillen für Urkunden aus, die für den internationalen Gebrauch bestimmt sind. Wenn ein ausländisches Dokument in Deutschland verwendet werden soll, muss die Apostille im Ursprungsland beantragt werden.
Bieten Sie auch Dolmetscherdienste an?
Nein, wir konzentrieren uns ausschließlich auf schriftliche Übersetzungen. Wenn Sie Unterstützung bei einem Termin oder einer Veranstaltung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Dolmetscher. Kurz erklärt: Übersetzer arbeiten schriftlich, Dolmetscher mündlich.