| Beglaubigte Übersetzung |
Wir fertigen Ihre beglaubigten Übersetzungen an. Garantiert amtlich anerkannt und ausschließlich durch öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer bearbeitet. |
Das Übersetzernetzwerk Münster
Grevener Straße 2–4 48149 Münster
Angebot anfragen
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| Personenstandsurkunden anfordern |
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt des Ortes aus, an dem das Ereignis beurkundet wurde – nicht das Ihres Wohnorts. Das Standesamt Münster bietet dafür einen Online-Bestellservice an. |
Standesamt Münster – Urkundenstelle
Stadthaus 1, Klemensstraße 10 48143 Münster
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| Aufenthalt, Einbürgerung & Familiennachzug |
Aufenthaltstitel und Familiennachzug bearbeitet das Amt für Migration und Integration im Stadthaus 2. Die Einbürgerung liegt beim Amt für Bürger- und Ratsservice im Stadthaus 1. |
Amt für Migration und Integration
Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4 48151 Münster
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Einbürgerungsbehörde
Stadthaus 1, Klemensstraße 10 48143 Münster
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Apostille / Legalisation (Urkunden vom Standesamt & anderer Behörden) |
Geburts-, Heirats- und andere Verwaltungsurkunden aus Münster erhalten ihre Apostille bzw. Überbeglaubigung bei der Bezirksregierung Münster. Wichtig: erst die Apostille, dann die Übersetzung – so wird die Apostille gleich mitübersetzt. |
Bezirksregierung Münster
Dezernat 21 Joseph-König-Straße 3 48147 Münster
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Apostille / Legalisation (Notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente & Übersetzungen) |
Für Urkunden von Notaren und Gerichten aus dem Bezirk sowie für Übersetzungen ermächtigter Übersetzer ist der Präsident des Landgerichts Münster zuständig. |
Landgericht Münster
Am Stadtgraben 10 48143 Münster
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| Anerkennung ausländischer Zeugnisse |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen stellt für NRW die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fest; mittlere Schulabschlüsse bearbeitet landesweit die Bezirksregierung Köln. Bei Hochschulabschlüssen läuft die Bewertung meist über die ZAB. Zeugnisse, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer. |
Bezirksregierung Düsseldorf – Zeugnisanerkennung
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Zentralstelle (ZAB)
Website ZAB
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| Berufsanerkennung Medizin & Pflege |
Anerkennungsanträge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe bearbeitet in ganz NRW zentral die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster. |
ZAG – Bezirksregierung Münster
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| Berufsanerkennung (Kaufmännisch & Handwerk) |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen prüft für die meisten Industrie- und Handelskammern zentral die IHK FOSA. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer Münster zuständig. |
IHK FOSA (Zentralstelle für IHK-Berufe)
Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg
Website IHK FOSA
Handwerkskammer Münster
Website HWK
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| Ausländischen Führerschein umschreiben |
Führerscheine aus Staaten außerhalb von EU und EWR schreibt die Führerscheinstelle um – in der Regel nur mit Termin. Verlangt wird eine Übersetzung mit Klassifizierung der Fahrerlaubnisklassen. Die liefern wir beglaubigt. |
Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnisse
Rudolf-Diesel-Straße 7 48157 Münster
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| Führungszeugnisse |
Führungszeugnisse beantragen Sie online beim Bundesamt für Justiz oder im Bürgerbüro in Münster. Braucht das Ausland eine Apostille, ist dafür nicht die Bezirksregierung, sondern das Bundesamt für Justiz zuständig. Anschließend übersetzen wir das Dokument in die benötigte Sprache. |
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
Online beantragen
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| Ausländische Urkunden für Behörden in Münster |
Urkunden aus dem Ausland (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) brauchen für deutsche Behörden oft eine Apostille oder Legalisation aus dem Ausstellungsland – und zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Lassen Sie die Apostille immer zuerst anbringen, damit wir sie gleich mitübersetzen können. |
Auswärtiges Amt
Infos zum Urkundenverkehr
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