| Beglaubigte Übersetzung |
Wir fertigen Ihre beglaubigten Übersetzungen an. Garantiert amtlich anerkannt und ausschließlich durch öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer bearbeitet. |
Das Übersetzernetzwerk Krefeld
Bahnstraße 52 47799 Krefeld
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| Personenstandsurkunden anfordern |
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt des Ortes aus, an dem das Ereignis beurkundet wurde – nicht das Ihres Wohnorts. Urkunden des Standesamts Krefeld können Sie online, per E-Mail oder per Brief beantragen. |
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138 47798 Krefeld
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| Aufenthalt, Einbürgerung & Familiennachzug |
Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Einbürgerung bearbeitet der Fachbereich Migration und Integration am Hauptbahnhof. Ausländische Urkunden reichen Sie dort mit beglaubigter Übersetzung ein. |
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5 47798 Krefeld
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Apostille / Legalisation (Urkunden vom Standesamt & anderer Behörden) |
Geburts-, Heirats- und andere Verwaltungsurkunden aus Krefeld erhalten ihre Apostille bzw. Überbeglaubigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Wichtig: erst die Apostille, dann die Übersetzung – so wird die Apostille gleich mitübersetzt. |
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf
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Apostille / Legalisation (Notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente & Übersetzungen) |
Für Urkunden von Notaren und Gerichten aus dem Bezirk sowie für Übersetzungen ermächtigter Übersetzer ist der Präsident des Landgerichts Krefeld zuständig. |
Landgericht Krefeld
Nordwall 131 47798 Krefeld
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| Anerkennung ausländischer Zeugnisse |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen stellt für NRW die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fest; mittlere Schulabschlüsse bearbeitet landesweit die Bezirksregierung Köln. Bei Hochschulabschlüssen läuft die Bewertung meist über die ZAB. Zeugnisse, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer. |
Bezirksregierung Düsseldorf – Zeugnisanerkennung
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Zentralstelle (ZAB)
Website ZAB
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| Berufsanerkennung Medizin & Pflege |
Anerkennungsanträge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe bearbeitet in ganz NRW zentral die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster. |
ZAG – Bezirksregierung Münster
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| Berufsanerkennung (Kaufmännisch & Handwerk) |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen prüft für die meisten Industrie- und Handelskammern zentral die IHK FOSA. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer Düsseldorf zuständig. |
IHK FOSA (Zentralstelle für IHK-Berufe)
Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg
Website IHK FOSA
Handwerkskammer Düsseldorf
Website HWK
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| Ausländischen Führerschein umschreiben |
Führerscheine aus Staaten außerhalb von EU und EWR schreibt die Führerscheinstelle um – in der Regel nur mit Termin. Verlangt wird eine Übersetzung mit Klassifizierung der Fahrerlaubnisklassen, z. B. von einem staatlich anerkannten Dolmetscher bzw. Übersetzer. Die liefern wir beglaubigt. |
Führerscheinstelle Krefeld
Elbestraße 7 47800 Krefeld
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| Führungszeugnisse |
Führungszeugnisse beantragen Sie online beim Bundesamt für Justiz oder im Bürgerbüro in Krefeld. Braucht das Ausland eine Apostille, ist dafür nicht die Bezirksregierung, sondern das Bundesamt für Justiz zuständig. Anschließend übersetzen wir das Dokument in die benötigte Sprache. |
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
Online beantragen
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| Ausländische Urkunden für Behörden in Krefeld |
Urkunden aus dem Ausland (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) brauchen für deutsche Behörden oft eine Apostille oder Legalisation aus dem Ausstellungsland – und zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Lassen Sie die Apostille immer zuerst anbringen, damit wir sie gleich mitübersetzen können. |
Auswärtiges Amt
Infos zum Urkundenverkehr
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