| Beglaubigte Übersetzung |
Wir fertigen Ihre beglaubigten Übersetzungen an. Garantiert amtlich anerkannt und ausschließlich durch öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer bearbeitet. |
Das Übersetzernetzwerk Gießen
Pfarrgarten 5 35390 Gießen
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| Personenstandsurkunden anfordern |
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt des Ortes aus, an dem das Ereignis beurkundet wurde – nicht das Ihres Wohnorts. Für in Gießen beurkundete Ereignisse ist das Standesamt der Universitätsstadt zuständig. |
Standesamt Gießen
Ostanlage 25 35390 Gießen
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| Aufenthalt, Einbürgerung & Familiennachzug |
Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Einbürgerung bearbeitet die Ausländerbehörde der Stadt Gießen (Abteilung des Ordnungsamts) – Termine nur nach Vereinbarung per E-Mail. |
Ausländerbehörde Gießen
Berliner Platz 1 35390 Gießen
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Apostille / Legalisation (Urkunden vom Standesamt & anderer Behörden) |
Geburts-, Heirats-, Melde- und Einbürgerungsurkunden aus Gießen versieht das Regierungspräsidium Gießen mit Apostille bzw. Beglaubigung – in der Regel per Post. Viele Länder verlangen Urkunden, die nicht älter als sechs Monate sind. Für Urkunden kreisangehöriger Städte wie Gießen ist oft eine Vorbeglaubigung nötig – fragen Sie danach beim Standesamt bzw. Bürgerbüro. Das Regierungspräsidium ist seit September 2026 in der Lufthansastraße 9. Wichtig: erst die Apostille, dann die Übersetzung – so wird die Apostille gleich mitübersetzt. |
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 21 Lufthansastraße 9 35390 Gießen
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Apostille / Legalisation (Notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente & Übersetzungen) |
Urkunden von Notaren und Gerichten sowie Übersetzungen beeidigter Übersetzer beglaubigt nicht das Regierungspräsidium, sondern das Landgericht. Für Gießen ist das Landgericht Gießen zuständig; der Antrag läuft schriftlich. |
Landgericht Gießen
Ostanlage 15 35390 Gießen
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| Anerkennung ausländischer Zeugnisse |
Ausländische Schul- und Berufsabschlüsse bewertet hessenweit die Anerkennungsstelle für inländische und ausländische Bildungsnachweise am Staatlichen Schulamt Darmstadt. Bei Hochschulabschlüssen läuft die Bewertung meist über die ZAB. Die nötige beglaubigte Übersetzung liefern wir. |
Anerkennungsstelle am Staatlichen Schulamt Darmstadt
Rheinstraße 95 64295 Darmstadt
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Zentralstelle (ZAB)
Website ZAB
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| Berufsanerkennung Medizin & Pflege |
Approbation und Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie die Anerkennung ausländischer Pflege- und Gesundheitsfachberufe liegen in ganz Hessen beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). |
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
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| Berufsanerkennung (Kaufmännisch & Handwerk) |
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen prüft für die meisten Industrie- und Handelskammern zentral die IHK FOSA. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer Wiesbaden zuständig. |
IHK FOSA (Zentralstelle für IHK-Berufe)
Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg
Website IHK FOSA
Handwerkskammer Wiesbaden
Website HWK
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| Ausländischen Führerschein umschreiben |
Führerscheine aus Staaten außerhalb von EU und EWR schreibt die Kfz-Fahrerlaubnisbehörde um – in der Regel nur mit Termin. Verlangt wird eine Übersetzung des Führerscheins; nach der Fahrerlaubnis-Verordnung darf sie auch ein öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer anfertigen. Die liefern wir beglaubigt, inklusive aller Fahrerlaubnisklassen. |
Kfz-Fahrerlaubnisbehörde Gießen
Bachweg 9 35398 Gießen-Kleinlinden
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| Führungszeugnisse |
Führungszeugnisse beantragen Sie online beim Bundesamt für Justiz oder im Bürgerbüro in Gießen. Braucht das Ausland eine Apostille, ist dafür nicht das Regierungspräsidium zuständig: Das Bundesamt für Justiz versieht das Zeugnis mit Unterschrift und Siegel, die Apostille erteilt dann das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Anschließend übersetzen wir das Dokument in die benötigte Sprache. |
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
Online beantragen
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| Ausländische Urkunden für Behörden in Gießen |
Urkunden aus dem Ausland (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) brauchen für deutsche Behörden oft eine Apostille oder Legalisation aus dem Ausstellungsland – und zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Lassen Sie die Apostille immer zuerst anbringen, damit wir sie gleich mitübersetzen können. |
Auswärtiges Amt
Infos zum Urkundenverkehr
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