Wie viel kostet eine Übersetzung?
Die Preise richten sich nach dem Umfang des Textes und der jeweiligen Sprachkombination. Sobald wir Ihr Dokument erhalten haben – am einfachsten per E-Mail oder über unser Online-Formular – erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Auf Wunsch natürlich auch mit Beglaubigung.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Kurze Dokumente wie Zeugnisse, Geburtsurkunden oder Führerscheine bearbeiten wir in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen plus Versandzeit. Bei längeren Texten oder speziellen Sprachkombinationen kann die Bearbeitung ab 3–4 Werktagen dauern. Eine genaue Einschätzung geben wir, sobald wir die Unterlagen gesehen haben.
Benötigen Sie das Originaldokument?
In den meisten Fällen reicht uns ein gut lesbarer Scan oder ein qualitativ hochwertiges Foto. Falls auf der Übersetzung ausdrücklich vermerkt werden soll, dass das Original vorgelegen hat, müssen Sie uns das physische Dokument zur Verfügung stellen.
Kann ich meine Übersetzung selbst abholen?
Leider nein. Aufgrund der hohen Auftragslage können wir keine persönliche Abholung anbieten. Beglaubigte Übersetzungen senden wir bequem per Post oder Kurier, nicht beglaubigte Versionen erhalten Sie schnell und unkompliziert per E-Mail.
Welche Sprachen bieten Sie an?
Unser Übersetzungsbüro in Freiburg arbeitet mit einem großen Netzwerk erfahrener Fachübersetzer für zahlreiche Sprachen, darunter:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Dari, Deutsch, Englisch, Estnisch, Farsi, Finnisch, Französisch, Georgisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch, Weißrussisch und viele weitere.
Sind Ihre Übersetzungen beglaubigt?
Ja. Unsere Übersetzer sind öffentlich bestellt und vereidigt und dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Diese werden bundesweit von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und gelten als offiziell rechtsgültig.
Kann ein Notar die Übersetzung beglaubigen?
Nein. Nur gerichtlich ermächtigte Übersetzer – wie wir – dürfen Übersetzungen beglaubigen. Notare dürfen lediglich Dokumente oder Kopien bestätigen, aber keine Übersetzungen selbst.
Stellen Sie auch Apostillen aus?
Ja, wir können auf Wunsch eine Apostille oder Legalisation für unsere Übersetzungen veranlassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Übersetzung im Ausland verwendet wird.
Bitte beachten Sie: Apostillen für deutsche Urkunden werden von deutschen Gerichten ausgestellt. Soll ein ausländisches Dokument in Deutschland verwendet werden, muss die Apostille im jeweiligen Herkunftsland beantragt werden.
Bieten Sie auch Dolmetscherdienste an?
Nein, wir bieten ausschließlich schriftliche Übersetzungen an. Wenn Sie eine mündliche Sprachübertragung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Dolmetscher. Kurz erklärt: Übersetzer arbeiten schriftlich – Dolmetscher mündlich.