Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet – eine professionelle Übersetzung kann ein Computer heute noch nicht ersetzen. Oft kommt es auf kleinste Nuancen an, damit ein Muttersprachler einen Text als natürlich empfindet. Um diese Nuancen zu kennen, braucht es sehr viel Erfahrung – oder man ist eben selbst Muttersprachler. Aus genau diesem Grund setzen wir konsequent auf das Muttersprachler-Prinzip: Unsere Übersetzer:innen übersetzen grundsätzlich immer in ihre eigene Muttersprache. Das macht zwar den Aufwand größer, da eine viel größere Anzahl an Spezialisten (Sprache/Fachgebiet) benötigt wird, aber es lohnt sich: Sie erhalten bei uns eine Übersetzung der Spitzenklasse. Das ist unser Anspruch, den wir Tag für Tag aufs Neue unter Beweis stellen.
Einen großen Teil unserer Tätigkeit machen die beglaubigten Übersetzungen aus. Sie planen, ins Ausland zu verreisen oder gleich dorthin zu ziehen? In Zeiten von Corona müssen Sie am Zielort nachweisen, dass Sie genesen sind, haben den Arztbrief aber nur auf Deutsch? Die Behörden verlangen für den Umzug ins Ausland diverse Dokumente in der Sprache Ihres zukünftigen Heimatlandes? Oder Sie wollen einfach mit Ihren Kindern in Urlaub fahren und möchten zur Not das Sorgerecht nachweisen können? – Bei all solchen Fällen benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente in die Zielsprache des jeweiligen Landes.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung wird die Übersetzung durch einen an einem deutschen Gericht vereidigten und bestellten Übersetzer:in durchgeführt. Um als Übersetzer diesen Status erhalten zu können, müssen Sie diverse Qualifikationen (z. B. Studium der Übersetzungswissenschaften, Expertise in der Übersetzung von Rechtstexten, aber auch einen einwandfreien Leumund etc.) nachweisen. Erst dann erfolgt die Vereidigung durch den Gerichtspräsidenten und die Ausstellung der sog. Bestallungsurkunde.
Ist das alles gegeben, darf man beglaubigte Übersetzungen für Gerichte, Behörden etc. anfertigen, die in Deutschland und auch in der Regel im Ausland akzeptiert werden. Dazu wird eine Kopie des zu übersetzenden Dokuments an die Übersetzung angeheftet, beides zusammen abgestempelt, mit einer Beglaubigungsformel versehen und unterschrieben.
Beglaubigte Übersetzungen für deutsche Behörden
In Deutschland verlangen Behörden in der Regel beglaubigte Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern. Beglaubigte Übersetzungen aus dem Ausland werden in der Regel nicht akzeptiert. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir solche Übersetzungen nicht einfach "beglaubigen/abstempeln" können – hier muss zwingend immer eine neue beglaubigte Übersetzung angefertigt werden.