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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Übersetzernetzwerks und sämtlicher verbundenen Übersetzerinnen und Übersetzer.

Mit der Auftragserteilung erkennen Sie diese AGB an. Stand 08/2026

  1. Geltungsbereich
    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Übersetzernetzwerk bzw. den verbundenen Übersetzern (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt hat.
  2. Umfang des Übersetzungsauftrags / Lieferung
    (1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. (2) Bei physischer Lieferung der Übersetzung (z. B. per Post) verlängert sich die im Angebot angegebene Lieferfrist um die Dauer der üblichen Zustellung. (3) DTP- und Layoutarbeiten sind nicht Teil unserer Leistungen. Wir übernehmen gerne das vom Kunden im MS-Word-Format vorgegebene Layout auch in der Übersetzung. Darüber hinaus gehende Layoutarbeiten sind vom Kunden oder von entsprechenden Fachleuten durchzuführen. Evtl. enthaltene Bilddateien werden unbearbeitet übernommen (auch wenn diese Text enthalten). (4) "Werktage" im Sinne von Lieferfristen sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers.
  3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
    (1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Empfänger, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, ist kundenseitig ein gesondertes Lektorat vorzunehmen (dies kann, muss aber nicht beim Auftragnehmer beauftragt werden), bevor Texte/Übersetzungen in den Druck gehen. (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). (3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. (4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und sichert zu, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter (z. B. wegen Urheberrechtsverletzungen) stellt er den Auftragnehmer frei. (5) Schlecht lesbare Passagen in Dokumenten hat der Auftraggeber abgetippt zur Verfügung zu stellen. Wird dem Auftraggeber eine Datei zur Durchsicht/Korrektur zugesendet, hat er diese zügig zu prüfen. (6) Die Schreibweise von Eigennamen bei der Transliteration aus einer anderen als der lateinischen Schrift (z. B. kyrillisch, arabisch) ist vom Auftraggeber in der gewünschten offiziellen Form (z. B. gem. Reisepass) vorzugeben. Andernfalls erfolgt die Transliteration nach ISO-Norm. (7) Der Auftraggeber hat bei Erhalt der (beglaubigten) Übersetzung diese besonders im Hinblick auf Namensschreibweisen, Daten und Orte zu prüfen und eine etwaige Abweichung umgehend in Textform anzuzeigen. Fehler aufgrund eines schlecht lesbaren Ausgangstexts gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; hier trägt der Auftraggeber die Kosten für eine eventuelle Neuausstellung. (8) Bei beglaubigten Übersetzungen übernehmen wir die Anordnung der vorgelegten Dokumente. Jedes individuelle Dokument muss als separate PDF übermittelt werden, wenn eine separate Beglaubigung gewünscht ist. (9) Die zur Angebotserstellung eingereichten Dokumente sind bindende Grundlage des Angebots. Nachträglich übermittelte, abweichende Dokumentenversionen erfordern ein neues Angebot.
  4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
    (1) Der Auftragnehmer behält sich bei Vorliegen von Mängeln das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) vor. (2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen in Textform (z. B. E-Mail) unter genauer Angabe des Mangels zu rügen (§ 377 HGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird er gebeten, offensichtliche Mängel ebenfalls innerhalb von 14 Tagen in Textform zu melden; die Versäumung dieser Bitte hat jedoch keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. (3) Beseitigt der Auftragnehmer die berechtigt geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. (4) Die im Preis inkludierte einmalige Korrekturlesung durch den Fachübersetzer garantiert keine "druckreife" Übersetzung. Ein erforderliches Lektorat für Druckreife ist gesondert zu beauftragen. (5) Bei ausdrücklichen "Eilübersetzungen" entfällt aus Zeitgründen das reguläre Korrekturlesen durch den Übersetzer. Dies ist kundenseitig vorzunehmen.
  1. Haftung und Verjährung
    (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Eine Haftung für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unverschuldete technische Störungen (z. B. Serverausfälle, Leitungsschäden) ist ausgeschlossen. (4) Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Mängeln der Übersetzung abweichend von § 634a BGB innerhalb eines Jahres nach Abnahme. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (zwei Jahre). (5) Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die Übersetzung für den spezifischen Verwendungszweck des Auftraggebers (z. B. Werbezwecke oder juristische Verwertbarkeit im Ausland) geeignet ist. (6) Gefahrübergang: Ist der Auftraggeber Unternehmer, erfolgt der Versand der Übersetzung auf seine Gefahr. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe der Übersetzung auf ihn über.
  2. Berufsgeheimnis
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
  3. Mitwirkung Dritter
    (1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte (z.B. freiberufliche Fachübersetzer) heranzuziehen. (2) Bei Heranziehung von Dritten hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Ziffer 6 verpflichten. (3) Ein direkter Kontakt zwischen dem Kunden und den eingesetzten Übersetzern bedarf der vorherigen Genehmigung des Übersetzernetzwerks. (4) Eingesetzte angestellte oder freiberufliche Mitarbeiter/innen des Übersetzernetzwerks dürfen vom Auftraggeber bis zu 24 Monate nach Abschluss des letzten Auftrags ohne Genehmigung weder direkt noch indirekt beauftragt oder abgeworben werden.
  4. Vergütung
    (1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. (2) Neben dem vereinbarten Honorar besteht Anspruch auf Erstattung tatsächlich angefallener und vorab abgestimmter Aufwendungen. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der Auftraggeber ist Verbraucher (dann werden Bruttopreise inkl. MwSt. ausgewiesen). (3) Bei umfangreichen Aufträgen kann ein angemessener Vorschuss verlangt werden. (4) Ist die Höhe des Honorars nicht explizit vereinbart, gilt eine der Art und Schwierigkeit angemessene übliche Vergütung als geschuldet (mindestens nach den Sätzen des JVEG). Unsere Standard-Abrechnungseinheit (Normzeile) umfasst max. 50 Zeichen inkl. Leerzeichen.
  5. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
    (1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag Eigentum des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Zahlung hat der Auftraggeber kein Recht zur Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe. (2) Der Übersetzer behält sich seine eventuell entstandenen Urheberrechte vor.
  6. Widerruf und Stornierung
    (1) Widerrufsrecht (Verbraucher). Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
    (2) Stornierung ohne bestehendes Widerrufsrecht.
    Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dass ihm ein Widerrufsrecht zusteht oder nach dessen Erlöschen, werden 100 % der bereits ausgeführten und 50 % der noch ausstehenden Arbeiten in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 45 € zzgl. USt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    (1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Landes von der Rechtswahl unberührt. (2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. (3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Memmingen. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  8. Salvatorische Klausel und Änderungen
    (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.