Übersetzungsbüro Tübingen: beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen
Die Übersetzer für Tübingen
►Privatkunden und Firmenkunden◄
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Sie benötigen eine hervorragende Übersetzung zum besten Preis? Dann sind Sie soeben fündig geworden. Unsere erfahrenen Übersetzerinnen und Übersetzer im Übersetzungsbüro Tübingen erstellen für Privatkunden und Firmenkunden, Mittelstand, Großkonzerne, Stadtverwaltungen, Hochschulen, Behörden, Gerichte und Notare nunmehr seit über 20 Jahren erfolgreich erstklassige Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzungen.
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem bei deutschen Gerichten "öffentlich bestellten und beeidigten" (auch beim Landgericht Tübingen) Urkundenübersetzer durchgeführt. Der Unterschied zwischen einer beglaubigten Übersetzung und einer Übersetzung ohne Beglaubigung ist, dass die beglaubigte Übersetzung durch die Beglaubigungsformel, das Siegel und die Unterschrift des Übersetzers zu einem offiziellen Dokument wird, das zur amtlichen Verwendung genutzt werden kann (z.B. beim Standesamt, Behörden, Einwohnermeldeamt, Kfz-Stelle, städtischen Behörden, Landesbehörden usw.)
Im Übersetzungsbüro Tübingen werden juristische Fachübersetzungen - wie alle Fachübersetzungen - ausschließlich von Fachübersetzern des jeweiligen Gebietes (Privatrecht, öffentliches Recht, Völkerrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Verfassungsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht oder Europarecht) und ausschließlich in die jeweilige Muttersprache übersetzt. Für unsere Übersetzer ist es Standard nach dem 4-Augen-Prinzip zu arbeiten. Übersetzungen werden also immer noch einmal von einem zweiten Fachübersetzer gegengelesen. Wir sind bekannt für unsere Spitzenqualität im Bereich der Rechts- und Vertragsübersetzungen. Das erreichen wir dadurch, dass viele unserer Übersetzerinnen und Übersetzer zusätzlich auch studierte Volljuristen sind.
Der Bereich "Dokumentenübersetzung" oder auch Urkundenübersetzung überschneidet sich größtenteils mit dem Bereich der "beglaubigten Übersetzung". Einige Beispiele für Dokumentenübersetzung, die als beglaubigte Übersetzung durchgeführt werden sind: Handelsregisterauszug (HRA und HRB), Firmensatzung, Vertragsdokumente, Gerichtsdokumente, Klageschrift, Notarsakten, ärztliches Attest, medizinische Gutachten, Arztbrief, Führerschein, Staatsbürgerschaft, Urkunden und Zeugnisse. Grundsätzlich gilt: Übersetzungen zur amtlichen bzw. offiziellen behördlichen Verwendung sollten als beglaubigte Übersetzungen durchgeführt werden, damit Ämter und Behörden diese auch anerkennen.
Nach dem Motto "Mit 💕 aus Tübingen in die ganze Welt" : erobern Sie mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung durch die Übersetzung Ihrer Webseite oder Ihres Webshops in, sagen wir mal: das Spanische, gleich einen ganz neuen Markt mit 534.000.000 potentiellen neuen Kunden, die Spanisch als Muttersprache haben! So, und wenn Sie dann noch immer freie Kapazitäten haben und Ihnen dieser Teil der Weltbevölkerung nicht ausreicht, dann übersetzen wir Ihre Webseitentexte auch gerne noch ins Chinesische. Das beschert Ihnen dann mit einem Schlag rund 1.200.000.000 neue Kunden. Und wenn's dann so richtig schön brummt bei Ihnen, legen Sie doch noch die Websiteübersetzung ins Französische nach: olàlà und schon wieder 321.000.000 Muttersprachler mehr, die Sie ansprechen können. Wir sind Ihr Partner bei der Übersetzung Ihrer Webseitentexte, SEO Übersetzung und sorgen mit perfekten Übersetzungen für mehr Umsatz und die Eröffnung neuer Märkte für Ihr Unternehmen.
Dauer und Preis einer Übersetzung können erst nach Durchsicht des Textes/Dokumentes bestimmt werden. Wir ermitteln den Umfang, die Fachlichkeit, die Textsorte usw. und können dann genau sagen, zu welchem Preis und in welchem Zeitraum die Übersetzung angefertigt werden kann.
Je nach Sprache und Format (Lesbarkeit) des Ausgangstextes variiert der Preis stark. Daher kann man erst sagen, wie viel eine beglaubigte Übersetzung kostet, wenn Sie uns den zu übersetzenden Text entweder über das Formular hochladen oder per E-Mail übermitteln.
Dies kommt ganz auf den Umfang und die benötigte Sprachkombination(en) an. Wenn es schnell gehen muss, können wir unter gewissen Voraussetzungen auch Expressübersetzungen anbieten. Aber generell sind unsere Übersetzer immer sehr zügig in der Bearbeitung von Übersetzungen. Lange Wartezeiten sind selten. Fragen Sie einfach mal an und übermitteln das zu übersetzende Dokument. Wir erstellen gerne ein kostenloses Angebot.
Aktuell arbeiten alle Übersetzer im Homeoffice. Das wurde seit Beginn der Pandemie sehr erfolgreich so gehandhabt und wird sich auch weiter so fortsetzen lassen. Bitte nutzen Sie also die Onlinemöglichkeiten (E-Mail oder Formular).
Ja, sofern es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt, erkennen Behörden, Ämter und Gerichte diese Übersetzungen an. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden nur von in Deutschland beeidigten Urkundenübersetzern erstellt und sind somit im gesamten Bundesgebiet gültig.